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Copyright: Timo Hermann | Gesellschaftsbilder.de

„Reisen Für Alle“ – Ein bundesweites Kennzeichnungssystem

Menschen mit eingeschränkter Mobilität haben oft mit einer geringen Auswahl an barrierefreien Reisezielen zu kämpfen. Die Urlaubsplanung für Menschen mit Behinderung ist daher oft mit großen Unsicherheiten verbunden, denn nicht immer liegen umfassende Informationen zum gewünschten Aufenthaltsort vor.

Mithilfe des neuen bundesweit einheitlichen Kennzeichnungssystems „Reisen für Alle“, dessen vollständige Fertigstellung für Dezember 2017 angesetzt ist, ist es Menschen mit verschiedenen Mobilitätseinschränkungen möglich, zuverlässige Informationen über barrierefreie Reise- und Urlaubsangebote zu erhalten.

Einheitliche Kennzeichnung der Zugänglichkeit

Zur unmissverständlichen Darstellung und Veranschaulichung der Barrierefreiheit eines Ortes werden eindeutige Piktogramme herangezogen, die sowohl die verschiedenen Arten der Behinderung, als auch die Erfüllung der Anforderungen für eine barrierefreie Nutzung durch die jeweils betroffenen Personen mit Behinderung aufzeigen. Hierbei ist zwischen verschiedenen Zielgruppen zu unterscheiden, für die jeweils ein eigenes Piktogramm vorliegt:

Zudem erfolgt bezüglich den Angaben zur Barrierefreiheit eine Aufteilung in drei Kategorien:

  • Barrierefrei: Liegt lediglich ein Piktogramm zur Darstellung der Behinderungsart ohne weitere Angaben vor, so ist das Angebot als vollkommen barrierefrei gekennzeichnet.
  • Teilweise barrierefrei: Können nicht alle Anforderungen problemlos erfüllt werden, so fordert der Buchstabe „i“ neben dem eigentlichen Piktogramm die Betroffenen dazu auf, die gegebenen Informationen zum jeweiligen Angebot noch einmal eigenständig im Hinblick auf die eigenen Ansprüche zu prüfen.
  • Ein einfaches Häkchen steht für die Erfüllung einiger weniger Kriterien, die jedoch nicht ausreichen, um ein Angebot als vollkommen barrierefrei zu bezeichnen. Dennoch liegen Informationen über barrierefreie Elemente vor, die eigenständig geprüft werden können.

Wie erfolgt die Ermittlung der Kriterien?

Um für jede Zielgruppe umfassende Informationen bereitstellen zu können, ist es wichtig, deren unterschiedliche Anforderungen mithilfe von ausführlichen Erhebungsbögen zu ermitteln.  Die Ermittlung der Kriterien für ein barrierefreies Angebot erfolgt zudem nicht nur für Unterkünfte oder gastronomische Angebote, sondern erstreckt sich auch über die Kategorien Kultur, Unterhaltung, Freizeit, Sport, Verkehr und Einkaufen. Eine gemeinsame Zielvereinbarung des Sozialverbandes VdK Deutschland, dem Deutschen Hotel- und Gaststättenverband, dem Hotelverband Deutschland, sowie vier weiteren Behindertenverbänden beinhaltet die Grundlage zur Ermittlung der Kriterien. Um eine möglichst optimale Erhebung gewährleisten zu können, werden externe Personen in mehrtägigen Seminaren zum Thema Barrierefreiheit als Qualitäts- und Komfortmerkmal geschult.

Das Ziel des Projektes – Tourismus für Alle

Durch eine Fülle an konkreten und transparenten Angaben und gemessenen Werten, wie z.B. der Breite von Türen oder der Quadratmeteranzahl von Bewegungsflächen, kann der Aufbau einer zuverlässigen Datenbank sichergestellt werden, die sowohl auf den Seiten der Deutschen Zentrale für Tourismus (DZT), als auch auf dem Webangebot der Landesmarketing-Organisationen implementiert wird und auf bundesweit einheitlichen Kennzeichnungen und Zertifizierungen basiert. Eine Einschätzung der Nutz- und Erlebbarkeit von touristischen Angeboten durch Menschen mit Behinderung wird somit leichter möglich, was eine komfortable und sichere Reiseentscheidung begünstigt. Für die weitere Zukunft des Projektes ist zudem eine interaktive Deutschlandkarte durch den ADAC geplant, die eine geografische Zuordnung der barrierefreien Angebote ermöglichen soll. 

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