Barrierefreie Türen und Fenster

Heute leben über eine Milliarde Menschen mit einer amtlich anerkannten Behinderung weltweit, was 15 Prozent der Weltbevölkerung entspricht. Über 10 Millionen Menschen davon (Quelle: destatis.de) sind Menschen mit Behinderung in Deutschland, die über 10% der gesamten Bevölkerung ausmachen. Für die Betroffenen ist die Barrierefreiheit bei Türen und Fenstern vor allem wichtig, um sich innerhalb ihrer eigenen vier Wände oder gegebenenfalls in öffentlichen Einrichtungen/Gebäuden selbst- ständig bewegen zu können. Doch auch Menschen ohne Behinderung profitieren von dem Prinzip der Barrierefreiheit.

Kinderwägen, der Transport platzfordernder Einkäufe, Reisegepäck sowie die vorübergehende Nutzung von Krücken können das Bewegen in Gebäuden und Räumen erschweren. Außerdem gilt der demografische Wandel zu berücksichtigen. Wir Menschen werden immer älter und brauchen dementsprechend gestaltete Wohn- und öffentliche Bereiche. Folglich geben wir Ihnen Anhaltspunkte und Vorgaben für ein barriere-freies Bauen und Wohnen, damit Sie für Menschen mit Einschränkungen, wie auch vorausschauend und zukunftsorientiert bauen können.

Behindertengerechte Türen

Für die meisten sind sie lediglich der Zugang zu einem anderen Raum und stets vorteilhaft, um Privatsphäre zu bewahren. Für Menschen mit Handi- cap können Türen jedoch zu einem schwer überwindbaren Hindernis werden. Das Öffnen einer Tür, das Überwinden der Türschwelle mit sowie ohne Rollstuhl, das Passieren durch eine Tür im Hinblick auf die Türbreite… Dies sind nur ein paar der Faktoren, die bei behindertengerechten Türen dringend beachtet werden müssen.


Im üblichen Privatwohnbereich werden folgende Türenarten/-designs verwendet:

Die Drehflügeltür ist die den meisten gängigste und „normale“ Zimmer- tür. Sie ist an einer Seite des Türrahmens befestigt und ist meist nur in eine Richtung zu öffnen. Außerdem wird sie standardmäßig als Haupt- eingangstür genutzt.

Die Schiebetür ist am oberen Türrahmen befestigt und wird zum Öffnen entweder vor oder in der Wand durch das Schieben in eine Richtung bewegt.

Die Pendeltür kann, wie der Name schon vermuten lässt, in beide Richtungen geöffnet werden und „pendelt“ von der einen Seite des Türdurchgangs zur anderen. Sie wird hier durch Drücken geöffnet.


Für ein behindertengerechtes Wohnen gibt es bestimmte Vorgaben, um die Türbreite barrierefrei gestalten zu können. Eine Tür muss allgemein deutlich erkennbar, leicht zu öffnen und zu schließen sowie sicher pas- sierbar sein. Um das zu gewährleisten gibt es bestimmte Normen zu der Breite einer Tür. Für den Bau einer privaten barrierefreien Wohnung  ist ein Wert aus DIN 18040-2 vorgeschrieben.

Die geometrischen Maße sind wie folgt

  • Breite der Türöffnung 90 cm oder größer
  • Höhe der Türöffnung 205 cm oder größer
  • Griffe und Türdrücker(-öffnungsknöpfe) in einer Höhe von 85 cm

Um die Tür sicher passieren zu können, muss der Durchgang schwellen- los und ohne Türanschläge oder Vorsprünge sein oder, unter technischer Notwendigkeit einer Schwelle, diese mit einer Höhe von max. 20 mm an- bringen. Für Türen zu äußeren Bereichen, wie einer Terrasse, ist es sinn- voll statt einer leichten Erhöhung der Tür, den Boden eben zu gestalten und außen vor der Tür Wassersammelrinnen, „Drainroste“ oder ähnliches einzubauen. So wird die sogenannte Schlagregendichtheit, also die Widerstandsfähigkeit der Tür gegen eindringende Feuchtigkeit, trotz ebener Türschwelle gewährleistet.

Schadensfreie niveaugleiche Türschwellen. (Bauforschung für die Praxis)

Barrierefreie Zugänge sind für das alten- und behindertengerechte Bauen unbedingt erforderlich. Das Buch zeigt typische Schadensursachen unzureichend abgedichteter, niveaugleicher Schwellen auf und stellt Detaillösungen zusammen, die sich in der Praxis als tauglich erwiesen haben.

Griffe sollten– z.B. durch auffällige Farbgestaltung – leicht erkennbar, gut greifbar und letztlich leicht, also mit wenig Kraftaufwand, bedienbar sein. Zur Farbgestaltung bietet sich ein Hell-Dunkel-Kontrast am besten an, damit z.B. auch bei schlechten Lichtverhältnissen, beim Öffnen der Tür ohne Brille der Griff gefunden und damit auch die Türe problemlos genutzt werden kann. Dazu können auch kontrastreiche Klebemotive/-zeichen genutzt werden. Generell sind bogen- oder U-förmige Griffe, bei Schiebe- türen wiederum senkrechte Griffe anzubringen. So können auch blinde und sehbehinderte Menschen diese gut ertasten und betätigen.

Eine andere Möglichkeit ist wiederum eine automatische Tür einzubauen, um genannte Komplikationen gänzlich zu vermeiden. Sehr praktisch zeigt sich dafür die Schiebetür, da sie in keine Richtung ausschwingt. Allerdings ist zu beachten, dass sie auf Wandseite in Schieberichtung mehr Platz zum Öffnen benötigt und wird selten in private Haushalte eingebaut.
Für die anderen Türdesigns sind wiederum Platzvorgaben im Raum selbst einzuhalten, z.B. wenn eine im Rollstuhl sitzende Person die Türe öffnen möchte: Dabei sind für gewöhnlich mindestens 150cm x 150cm einzupla- nen. Meist wird also eine Drehtür genutzt – vor allem für Haupteingangs- türen öffentlicher Einrichtungen. Für diese automatischen Systeme sind die Maschinen-Richtlinie 2006/42/EG und DIN 18650-1 und -2  für die Nutzungssicherheit der Installierung zu beachten.

Ebenso wichtig ist außerdem die Absicherung der Gefahrenstellen durch die Sensoren auf beiden Seiten der Tür zur Anwesenheitserkennung. Am gefährlichsten sind jedoch nicht deutlich erkennbare Glastüren. Diese sind nach DIN 18040-2 mit zwei horizontalen deutlichen Streifen über die gesamte Tür zu kennzeichnen. Generell empfiehlt es sich jedoch weitaus mehr, Glastüren entweder mit Milchglas auszustatten oder sich für ein anderes Material als Glas zu entscheiden.

Sinnvoll als Eingangstüren sind außerdem die sogenannten Low-Energy-Antrieb-Türen bzw. LE-Türen, die sich mit geringer Kraft und Geschwin- digkeit öffnen. An ihren Rahmen sind Anwesenheitssensoren angebracht und sie bleiben nach vollständigem Öffnen mindestens 5 Sekunden lang geöffnet. Bei diesem Öffnungsprinzip wird vor allem auf den hohen Komfort bzw. die besonders gute Nutzbarkeit Wert gelegt.

Barrierefreies Bauen im Wohnungsbau: Rechtliche Anforderungen, technische Konsequenzen und häufige technische Mängel

Neben der Darstellung rechtlicher Grundlagen des barrierefreien Bauens (auch die neuen DIN 18040) stellt das Buch die technischen Randbedingungen, sowie häufig auftretende technische Mängel im barrierefreien Wohnungsbau detailliert dar.

Behindertengerechte Fenster

Die meisten Anforderungen an Türen gelten auch für Fenster. Es ist wichtig für Tageslicht und Sonnenschein zu sorgen und auch im Sitzen den Blick nach draußen zu ermöglichen. Die einfache Nutzbarkeit steht auch hier im Vordergrund und fordert eine deutliche Erkennbarkeit des gesamten Fensters in der Wand sowie des Öffnungsgriffes und somit auch ein leichtes Öffnen und Schließen des Fensters.

Für Rollstuhlfahrer sind zum Beispiel die sogenannten Schwingflügel- fenster äußerst ungeeignet. Fenstergriffe müssen in diesem Fall vom Fußboden gemessen in einer Höhe von 85cm bis 105cm erreichbar sein. Alternativ gibt es Fensterschließer, mit denen Sie mit einem durch eine Leine beliebig verlängerbaren Griff das Fenster „aufziehen“ können. Bei solch einer Anbringung wird das Fenster so automatisiert, dass es sich nach einem bestimmten Zeitraum wieder von alleine schließt.
Ist der Kraftaufwand zum Öffnen des Fensters allerdings zu hoch, bieten sich auch automatische Fenstersysteme/Fensteröffner optimal an.
Dabei gibt es verschiedene Fensterantriebe:

  • Ketten-,
  • Spindel-,
  • Verriegelungs-,
  • Scheren- und
  • Elektroline-Antriebe

So werden eine gute Durchlüftung, Heizkosteneinsparungen  und der Schutz vor Einbrüchen gewährleistet. In der Regel werden außerdem die Kosten für das Fenster als Pflegehilfsmittel bereits bei Pflegestufe 0 zu 100% von Ihrer Pflegeversicherung übernommen.
Weitere Möglichkeiten sind Rauch- und Wärmeabzugsanlagen (RWA).
Geht es um eine öffentliche Einrichtung bzw. ein generell öffentlich zugängiges Gebäude, sollten die Fenster außerdem kontrastreich gestaltet sein, um sie besonders vorzuheben und erkennbar zu machen.

Hinweis – der Kauf von barrierefreien Türen

Häufig können Hersteller, Verkäufer und Planer auf Fragen zu der Förderfähigkeit oder Barrierefreiheit einer Türe aufgrund der Zahl von Anforderungen nicht eindeutig antworten.

Deshalb wird zum Beispiel vom ift Rosenheim ein Zertifizierungspro- gramm angeboten, um für jegliche Anforderungen passende Produkte zu kennzeichnen. So wird nicht nur die Suche nach dem geeigneten Produkt erleichtert, sondern auch ein Mehrwert für den Hersteller und Planungs- sicherheit für den Suchenden gesichert.

KfW-Förderprogramm

Betrachtet man die voraussichtliche Entwicklung des demografischen Wandels , sind heute viel zu wenige Wohnungen und Wohnbereiche barrierefrei eingerichtet, während immer mehr Menschen auf ambulante Hilfen oder betreutes Wohnen angewiesen sind.

Demnach bietet die Bundesregierung ein Förderprogramm der KfW –der Kreditanstalt für Wiederaufbau – im Rahmen der Konjunkturprogramme I und II an:
Für das Programm 155 „Wohnraum Modernisieren  – Altersgerecht Umbauen “ sind insgesamt 80 Millionen Euro als zinsgünstige Kredite an jährlichen Förderbeträgen möglich. Darin inbegriffen sind alle Maßnahmen, die eine selbstständige Lebensführung ermöglichen (oder fördern) und somit auch für altersbedingt eingeschränkte Menschen angemessene Wohnvoraussetzungen sichert  – Barriere-Reduzierung im Wohnbereich, -Gebäude und -Umfeld.

Altersgerecht umbauen. Handbuch und Planungshilfe

Eine der drängendsten wohnungspolitischen Aufgaben in den kommenden Jahren ist die Schaffung altersgerechter Wohnungen. Die DIN 18040 (Barrierefreies Bauen) ist auf den Wohnungsneubau ausgelegt. Dieses Handbuch stellt Planungsparameter sowie Empfehlungen für Bauherren & Architekten dar. Begriffe wie Gebrauchstauglichkeit und Ergonomie stehen ebenso im Vordergrund wie Wirtschaftlichkeit und Kosten.

Ein weiteres Finanzierungsmodell ist außerdem das Programm 455 „Altersgerecht Umbauen – Investitionszuschuss“ mit Bar-Zuschüssen bis zu 2.500 Euro. Dabei geht es ausschließlich um Maßnahmen/Umbau an bestehenden Wohngebäuden unter der Voraussetzung, dass dies durch Fachunternehmen durchgeführt wird. Ausgeschlossen sind davon aller- dings Ferien- und Wochenendhäuser sowie Neubauten.

Die durch die Förderung übernommenen Kosten können bis zu maximal 50.000€ pro Wohneinheit reichen – das sind 100% der förderfähigen Kosten, also aller Kosten, die bei der Umsetzung der in den Mindestan- forderungen definierten Förderbausteine entstehen.

Antragsberechtigt sind dafür

  • Privatpersonen (beachte Bedingungen bei 455)
  • Unter Zustimmung des Vermieters, Mieter
  • Wohnungsunternehmen und –Genossenschaften
  • Gemeindeverbände, Kreise, Gemeinden und sonstige Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts

Die Antragsformulare finden Sie bei den zuständigen Kreditinstituten. Einen Antrag können Sie bei dem KfW-Programm 155 „Kredit“ über Ihre Bank stellen. Bei dem KfW-Programm 455 „Bar-Zuschuss“ beantragen Sie die Förderung direkt bei der KfW Bankengruppe in 10865 Berlin oder online.


Mehr Informationen finden Sie auf der Website der KfW.