Frühförderung im Kindergarten

Sonderkindergärten - Frühförderung bei der Betreuung

Frühförderung behinderter oder von Behinderung bedrohter Kinder setzt eine Früherkennung voraus und umfasst verschiedene Maßnahmen im medizinischen, psychologischen, pädagogischen und sozialen Therapiebereich. Die Fördermaßnahmen erstrecken sich optimaler weise über alle Bereiche, mit denen das Kind im Alltag in Kontakt steht. Die Betreuungseinrichtung bzw. die Sonderkindergärten (integrative und heilpädagogische Kindergärten) und Ärzte, Psychologen, Heilpädagogen, Physiotherapeuten sowie Logopäden bilden gemeinsam mit den Eltern und der Familie ein interdisziplinäres System, um das Kind bestmöglich fördern zu können.

Eine sehr wichtige Rolle spielen in der Frühförderung vor allem sozialpädiatrischen Zentren und integrative oder heilpädagogische Sonderkindergärten. Viele Eltern sind heutzutage beide berufstätig, sodass das Kind die meiste Zeit des Tages in fremder Betreuung verbringt. Gerade bei Kindern, die Frühförderung erhalten ist es sinnvoll, die Maßnahmen genau an dieser Stelle zu integrieren und sich auf das Wissen von speziell geschultem Fachpersonal verlassen zu können.

Wir haben für Sie die Entwicklungsstufen einer normalen Kindheitsentwicklung zusammengefasst.

Eine besondere Rolle spielt die Frühförderung bei Kindern mit Down-Syndrom und Schädel-Hirn-Trauma. Wichtige Einrichtungen sind die sozialpädiatrischen Zentren sowie integrative und heilpädagogische Kindergärten.

 

Leistungen der Frühförderung gemäß der Frühförderungsverordnung (FrühV)

Die Frühförderungsverordnung ist bereits seit dem 1. Juli 2007 in Kraft und definiert die rechtlichen Grundlagen rund um das Thema Früherkennung und Frühförderung behinderter und von Behinderung bedrohter Kinder.

Ziele der Frühförderung in Sonderkindergärten

Der Kontakt zu anderen Kindern sowie der Einsatz von gezielten logopädischen und motorischen Fördermaßnahmen kommen der gesunden Entwicklung der Wahrnehmungsfähigkeit und Bewegungsfähigkeit zugute. Im besten Fall wird das Kind dort auf allen möglichen Ebenen in den Tagesablauf mit einbezogen und bei Bedarf durch ergänzende Fördermaßnahmen, die z.B. die Kommunikation und Sprache oder Motorik fördern, unterstützt. Den Kindern soll ein möglichst eigenständiges und selbstbestimmtes Leben in der sozialen Gesellschaft ermöglicht werden.

Der Unterschied zwischen integrativen und heilpädagogischen Kindergärten

Man unterscheidet verschiedene Einrichtungsformen zur Betreuung von Kindern mit Förderbedarf:

In integrativen Kindergärten werden behinderte und nicht behinderte Kinder gemeinsam betreut. Dieses Konzept der Inklusion in Kindertageseinrichtungen  bietet den Vorteil, dass die Kinder gegenseitig von ihren unterschiedlichen Schwächen und Stärken lernen, diese akzeptieren und davon profitieren. Dadurch werden einerseits Vorurteile abgebaut und das gegenseitige Verständnis füreinander gefestigt.

Sie interessieren sich für das Thema Inklusion in Kindertagesstätten? Sie erhalten hier weitere, umfassende Informationen rund um das Thema:

Gemeinsam spielen, lernen und wachsen: Das Praxisbuch zur Inklusion in Kindertageseinrichtungen (Herm, 2012)

Herausforderungen und Chancen einer inklusiven Erziehung werden ebenso wie Übungen und Spiele für behinderte und nicht behinderte Kinder in einfach verständlicher Art und Weise dargestellt.

Ein normaler Umgang ist für beide Seiten eine schöne und wichtige Erfahrung. Auf eine Gruppengröße von ca. 20 Kindern kommen ca. 2-3 Integrationskinder. Die Gruppenstärke ist dabei etwas geringer als in Regelkindergärten.

Heilpädagogische Kindergärten sind speziell für Kinder mit erhöhtem Förderbedarf ausgelegt und ergreifen spezielle heilpädagogische Fördermaßnahmen.

Die Gruppengröße ist mit ca. 10- 12 Kindern deutlich reduziert. Die Fördermaßnahmen werden in den kleinen Gruppen durchgeführt oder auch in speziellen Fällen durch Einzelförderung realisiert.

Sonstige Betreuungseinrichtungen für Frühförderung

Weitere Integrationsformen sind integrative Gruppen im Regelkindergarten oder in Sonderkindergärten oder sogenannte additive Kindergärten.

Weitere institutionelle Tagesangebote für (behinderte) Kinder

Auch Krabbelgruppen, Kinderkrippen, Kinderhort, Tagesmütter bzw. Tagespflege, sozialpädagogische Spielkreise oder Vorschulen bieten teilweise Betreuungsplätze für Kinder mit Frühförderungsbedarf an.

Wer hilft weiter bei Fragen zur Betreuung und Frühförderung?

Als Eltern können Sie entsprechende Adressen für die Kinderbetreuungsangebote über die zuständigen Jugendämter und bei den Lebenshilfe-Landesverbänden erfragen. Auch das zuständige Sozialreferat der Stadt- oder Gemeindeverwaltung beantworten Fragen zu Kindertagesstätten in der Region.

Ein individueller Behandlungsplan bei der Frühförderung

Ein individueller Behandlungsplan wird zunächst immer von einem interdisziplinären Team aus Kinderarzt, pädagogischer Fachkraft und den Eltern im Konsens entwickelt und anschließend unterzeichnet. Ein individueller Behandlungsplan kann dann auch mit den jeweiligen Mitarbeitern im Sonderkindergarten besprochen werden und gemeinsam entschieden werden inwieweit dieser im Kindergartenalltag umsetzbar ist und zuhause durch die Eltern fortgeführt werden kann

Finanzielle Unterstützung und Kostenübernahme von Frühförderungs-Leistungen

Therapeutisches oder pädagogische Maßnahmen und spezielles Spielzeug sind in der Regel sehr teuer. Oftmals ist in den spezialisierten Betreuungsstätten schon solche Ausrüstung vorhanden. Bei eigenem Bedarf kann man sich auch an das zuständige Sozialamt wenden und einen Zuschuss oder eine Kostenerstattung als einmalige Leistung beantragen.

Mitarbeiter der Frühförderstellen entscheiden nach einer Antragsstellung über die Förderleistungen. Alle Leistungen von der Aufstellung eines Förderplans bis hin zur medizinisch-therapeutischen Leistungen fallen in das Verantwortungsgebiet der gesetzlichen Krankenkassen.

Bis zum Schuleintrittsalter ist das Sozialamt für die heilpädagogischen Leistungen zuständig. In diesem Fall können Sie als Eltern zur Finanzierung der Integration des Kindes in den Kindergarten einen Antrag auf Leistungen zur Frühförderung stellen. Dieser Antrag wird auch als „Eingliederungshilfe für Behinderte“ bezeichnet und wird i.d.R. einkommens- und vermögensunabhängig gewährt.