Jeder behinderte Arbeitnehmer, Unternehmer oder Freiberufler kann zum Ausgleich von behinderungsbedingten Mehraufwendungen Steuerermäßigungen in der Einkommen- und Lohnsteuer geltend machen.
In den Genuß der Steuervergünstigungen kommen zunächst
einmal alle Schwerbehinderten.
Jedoch auch Behinderte deren Grad der Behinderung zwischen 25
und 50 liegt können unter bestimmten Voraussetzungen davon
Gebrauch machen. Hat die Behinderung zum Beispiel zu einer äußerlich
erkennbaren und dauernden Einbuße der körperlichen
Beweglichkeit geführt oder beruht die Behinderung auf einer Berufskrankheit
oder erhält der Behinderte eine Rente oder andere
laufende Bezüge, so gehören auch sie zum begünstigten
Personenkreis.
Dabei gibt es 2 Wege:
Eltern können den Pauschbetrag für ihr behindertes Kind auf sich übertragen lassen, wenn ihn das Kind nicht selbst in Anspruch nimmt. (Sie müssen jedoch für das Kind einen Kinderfreibetrag erhalten.)
Außer dem Behinderten-Pauschbetrag kann noch folgendes berücksichtigt werden:
Wer eine hilflose Person
| H |
persönlich in seiner Wohnung oder in der des Behinderten pflegt, kann entweder die tatsächlichen Kosten oder einen Pauschbetrag von 1.800 DM geltend machen.
| Name | durch wen | wer berechtigt | Art der Leistungen |
| Leistungen zur Förderung der Arbeitsaufnahme |
Arbeitsamt (FdA-Anordnung) |
alle Arbeitnehmer | Bewerbungskosten, Reisekosten, Arbeitsausrüstung Überbrückungsbeihilfe, Fahrkostenbeihilfe, Beförderungsmittel, Trennungsbeihilfe, Familienheimfahrten, Umzugskosten, Leistungen für eine Arbeitsaufnahme im Ausland, Überbrückungsgeld bei Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit |
| Leistungen zur berufl. Rehabilitation (Erlangung oder Erhaltung eines Ausbildungs- oder Arbeits- platzes) | Arbeitsamt (A Reha) andere Rehabilitationsträger |
alle Arbeitnehmer | Reisekosten, Beförderungsmittel, Führerschein, Hilfsmittel, Technische Arbeitshilfen, Verdienstausfall, Wohnkosten |
| Leistungen zur Förderung der beruflichen Bildung | Arbeitsamt |
alle Arbeitnehmer | Unterhaltsgeld, Lehrgangsgebühren einschl. Lehrmittel, Fahrkosten, Arbeitskleidung, Unterkunft und Verpflegung, Kinderbetreuungskosten |
| Leistungen zur beruflichen Rehabilitation (Bildungsmaßnahmen) |
Arbeitsamt (A Reha) andere Rehabilitationsträger |
alle Arbeitnehmer | Ausbildungsgeld, Übergangsgeld, Maßnahmekosten, Fernunterrichtsgebühren, Lernmittel, Arbeitskleidung, Unterkunft und Verpflegung, Reisekosten, Haushaltshilfe, Krankenversicherung, andere Leistungen |
| Technische Arbeitshilfen | Hauptfürsorgestelle (§19 SchwbAV) |
Schwerbehinderte | (wenn sie nicht in Eigentum des Arbeitgebers
übergehen) Erst- und Ersatzbeschaffung, Wartung, Instandhaltung, Ausbildung im Gebrauch |
| Kraftfahrzeughilfen | Rehabilitationsträger (KfzHV) Hauptfürsorgestelle |
Schwerbehinderte | 1.Beschaffung eines Kfz *Zuschuß bis zur Höhe des Kaufpreises höchstens jedoch 18000 DM *höherer Zuschuß möglich, wenn wegen Art der Behinderung größeres Fahrzeug erforderlich *Zuschuß ist einkommensabhängig 2.Behinderungsbedingte
Zusatzausstattung 3. Fahrerlaubnis 4. Härtefälle |
| Gründung und Erhaltung einer selbstständigen beruflichen Existenz | Hauptfürsorgestelle (§21 SchwbAV) |
Schwerbehinderte | Darlehen oder Zinszuschüsse *persönliche und fachliche Voraussetzungen für die Tätigkeit *Sicherstellung des Lebensunterhaltes durch die Tätigkeit *Zweckmäßigkeit der Tätigkeit unter Berücksichtigung von Lage und Entwicklung des Arbeitsmarktes |
| Wohnungshilfen | Hauptfürsorgestelle (§22 SchwbAV) |
Schwerbehinderte | Zuschüsse, Zinszuschüsse und/oder Darlehen:
*Beschaffung von behinderungsgerechtem Wohnraum |
| Erhaltung der Arbeitskraft | Hauptfürsorgestelle (§23 SchwbAV) |
Schwerbehinderte | Zuschuß bis zur Höhe der entstehenden Aufwendungen
für die Teilnahme an diesen Maßnahmen Übliche Erholungsmöglichkeiten können wegen Art und Schwere der Behinderung nicht genutzt werden; eine besondere Einrichtung ist notwendig |
| Maßnahmen zur Erhaltung und Erweiterung beruflicher Kenntnisse und Fertigkeiten | Hauptfürsorgestelle (§24 SchwbAV) |
Schwerbehinderte | Zuschuß bis zur Höhe der entstehenden Aufwendungen für die Teilnahme an diesen Maßnahmen |
| Leistungen in besonderen behinderungsbedingten Lebenslagen | Hauptfürsorgestelle (§25 SchwbAV) |
Schwerbehinderte | Zuschuß und/oder Darlehen je nach Einzelfall Andere Leistungen als die in den §§19 bis 24 geregelten Hilfen, wenn und soweit sie erforderlich sind, um die Ziele der begleitenden Hilfe zu erreichen. |