Pflegeversicherung

  1. Wer wird versichert?
  2. Ziel der Pflege
  3. Wer ist pflegebedürftig ?
  4. Was gehört zur Pflege?
  5. Was für Pflegestufen gibt es?
  6. Ergänzende Leistungen zur häuslichen Pflege
  7. Soziale Sicherung von Pflegepersonen
  8. Stationäre Pflege
  9. Verfahren zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit
  10. Wo kommt das Geld für diePflegeversicherung her?
  11. Vergleich über private Pflegeversicherung anfordern

Weitere Informationen zur Pflege (externer link)

Inhaltsverzeichnis

1. Wer wird versichert?

Die Pflegeversicherung betrifft alle krankenversicherten Bürgerinnen und Bürger. Als Pflichtmitglied einer gesetzlichen Krankenkasse, wird  man Mitglied der Pflegekasse dieser Krankenkasse, auch ohne Antrag.
Ist man freiwillig in einer gesetzlichen Krankenkasse versichert, hat man die Wahl zwischen sozialer oder privater Pflegversicherung, dazu muß man aber bei der gesetzlichen Krankenkasse einen Antrag stellen.
Als Privat Krankenversicherter schließt man eine private Pflegeversicherung ab.

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2. Ziel der Pflege:

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3. Wer ist pflegebedürftig ?

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4. Was gehört zur Pflege?

Die Pflege muß entweder als Unterstützung, teilweiser oder vollständiger Übernahme der Verrichtungen oder aber als Beaufsichtigung oder Anleitung zur Durchführung folgender Tätigkeiten dienen:

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5. Was für Pflegestufen gibt es?

Pflegestufe Eigenschaften Finanzielle Unterstützung
Pflegestufe I -

Erhebliche Pflegebedürftigkeit

-mind. 1x täglich bei mind. 2 Verrichtungen aus einem oder mehreren Bereichen der Körperpflege, Ernährung oder der Mobilität
-zusätzlich mehrfach in der Woche Hilfe bei der hauswirtschaftlichen Versorgung nötig
-wöchentliche Zeitaufwand der Pflegeperson mind. 1,5 Std./Tag im Durchschnitt
Sachleistung:*
750 DM

Geldleistung:**
400 DM

Pflegestufe II -

Schwerpflegebedürftigkeit

-mind. 3x täglich bei der Körperpflege, Ernährung oder der Mobilität
-zusätzlich mehrfach in der Woche Hilfe bei der hauswirtschaftlichen Versorgung nötig
-wöchentliche Zeitaufwand der Pflegeperson mind. 3 Std./Tag im Durchschnitt
Sachleistung:
1800 DM

Geldleistung:
800 DM

Pflegestufe III -

Schwerstpflegebedürftigkeit

-jederzeit muß eine Pflegeperson unmittelbar erreichbar sein (Tag und Nacht)
-zusätzlich mehrfach in der Woche Hilfe bei der hauswirtschaftlichen Versorgung nötig
-wöchentliche Zeitaufwand der Pflegeperson mind. 5 Std./Tag im Durchschnitt
Sachleistung:
2800 DM

in Härtefällen:
3750 DM

Geldleistung:
1300 DM

*Sachleistung = Pflegeeinsätze durch professionelle Pflegekräfte (Sozialstationen oder soziale Dienste)
**Geldleistung = Pflegegeld für pflegende Angehörige, Freunde oder Nachbarn, wenn diese die nötige Grundpflege und die hauswirtschaftliche Versorgung übernehmen. Pflegegeld und Pflegesachleistungen können auch kombiniert in Anspruch genommen werden.

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6. Ergänzende Leistungen zur häuslichen Pflege:

Ersatzpflegkräfte 1x pro Jahr 4 Wochen
bei Ausfall der Pflegeperson
bis 2800 DM
Tages- und Nachtpflege je nach Pflegestufe (für alle 3 Stufen) bis 2100 DM monatlich
Kurzzeitpflege 1x pro Jahr bis 4 Wochen
für alle Pflegestufen
bis 2800 DM

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7. Soziale Sicherung von Pflegepersonen

Pflegepersonen werden jetzt stärker unterstützt und auch sozial abgesichert. Sie erhalten einen Beitrag zur Rentenversicherung, deren Höhe vom Grad der Pflegebedürftigkeit abhängt und zwischen 200 und 600 DM monatlich liegt. Außerdem sind Pflegepersonen unfallversichert.

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8. Stationäre Pflege

Seit 1. Juli 1996 erhält jeder, der in einem Pflegeheim untergebracht ist Leistungen der Pflegeversicherung. Diese betragen bis zu 2800 DM monatlich, in besonderen Fällen bis 3300 DM.

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9. Verfahren zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit

Der Entscheidung der Pflegekasse kann Widerspruch eingelegt werden.

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10. Wo kommt das Geld für die Pflegeversicherung her?

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11. Vergleich über private Pflegeversicherung anfordern

Sie wünschen eine Beratung oder ein Angebot über eine private Pflegeversicherung zur Ergänzung der gesetzlichen Leistungen? Dann können Sie dieses hier unverbindlich anfordern:

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