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Copyright: Andi Weiland | Gesellschaftsbilder.de

Die gesetzliche Pflegeversicherung ist nicht als „Rundum-Pflege“ gedacht

Auch wenn die gesetzliche Pflegeversicherung eine Pflichtversicherung darstellt, ist mit dieser lediglich die Grundabsicherung gewährleistet. Geht man dabei von einer Unterbringung in einem Pflegeheim aus, betragen die Kosten hierfür zwischen 3.000 und 5.800 Euro. Reicht also das eigene Vermögen zuzüglich der Leistung aus der gesetzlichen Rentenversicherung hierfür nicht aus, müssen die Kinder für den Differenzbetrag aufkommen. Damit dieser Fall nicht eintritt, kann bereits ab dem 40. Lebensjahr mit einer privaten Pflegerenten- bzw. Pflegekostenversicherung vorgesorgt werden. Diese Verträge werden von den privaten Kranken- und Lebensversicherungen angeboten.

Da gerade für den Fall der Pflegebedürftigkeit die Spareinlage vom Risikoschutz unbedingt zu trennen ist, eignet sich eine private Pflegerentenversicherung weniger gut als optimale Absicherung. Wer für sich ausreichend vorsorgen will, der kombiniert eine Pflegekosten- mit einer Pflegetagegeldversicherung. Erstere kommt für all diejenigen Leistungen auf, die von der gesetzlichen Pflegeversicherung nicht übernommen werden. Mit der Pflegetagegeldversicherung können hingegen Ausgaben für eine Begleitperson zum Spazieren gehen beglichen werden. Eine solche Leistung ist zum Beispiel in der gesetzlichen Pflegeleistung nicht vorgesehen.

Wer auf der Suche nach einer Pflegezusatzversicherung ist, sollte sich in jedem Falle von einem Fachmann beraten lassen. Denn gerade bei der privaten Pflegeversicherung sollte die Leistungspflicht immer dann einsetzen, wenn auch eine Anerkennung der Pflegebedürftigkeit durch die gesetzliche Pflegeversicherung vorliegt. Weiter ist darauf zu achten, dass die private Versicherung auch die Pflegestufe aus der gesetzlichen Pflegeversicherung automatisch mit übernimmt. Auf diese Weise ist gewährleistet, dass fortwährende medizinische Untersuchungen vonnöten sind.

Verlangt eine Gesellschaft auf Grund ihrer Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) fortwährend neue Atteste über den Zustand der Pflegebedürftigkeit, sollte von einem Vertragsabschluss grundsätzlich Abstand genommen werden. Versicherungsnehmer sollten zudem darauf achten, dass ein Versicherungsschutz in der privaten Pflegeversicherung ein Leben lang besteht und nicht zeitlich begrenzt ist. Zudem sollten die ABGs des Versicherers vorsehen, dass dieser auf sein ordentliches Kündigungsrecht innerhalb der ersten drei Jahre verzichtet, denn Warte- oder Karenzzeiten sind für den Fall einer plötzlich eintretenden Pflege immer als problematisch anzusehen. Gute Versicherungsgesellschaften verzichten zudem auf Beitragszahlungen für den Fall des Eintritts der Pflegebedürftigkeit.

Wer über einen entsprechenden Beitragsvergleich versucht, die für sich beste Pflegeversicherung zu erhalten, der wird schnell feststellen, dass dies fast unmöglich ist. Zu unterschiedlich sind nämlich die Differenzierungen der einzelnen Leistungen bzw. Leistungsbeschränkungen, die viele Verträge aufweisen. Da es bei den allgemeinen Leistungen zwischen der gesetzlichen und der privaten Pflegeversicherung keinen Unterschied gibt, ist immer vorrangig auf die Pflege zu Hause abzustellen. Denn hierfür wird fast immer fachkundiges Personal benötigt, das von ambulanten Pflegediensten zur Verfügung gestellt wird. Von daher sollte eine private Pflegeversicherung stets den persönlichen Bedürfnissen angepasst und die gesetzliche Pflegeversicherung lediglich als Grundsicherung angesehen werden.

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