Kriegsbeschädigte
und andere Versorgungsberechtigte nach dem Sozialen Entschädigungsrecht
(MdE mind. 70% oder 50% und 60% mit G ), die schon
am 1.10.1979 freifahrtberechtigt waren
B
(im Schwerbehindertenausweis)
Die Begleitperson kann ohne km-Begrenzung frei fahren, auch wenn der
Schwerbehinderte selber zahlen muß.
wenn der Schwerbehinderte Arbeitslosenhilfe oder für den Lebensunterhalt
laufende Leistungen nach dem Bundessozialhilfegesetz, dem Jugendwohlfahrtsgesetz
oder den §§27a und 27d des Bundesversorgungsgesetzes erhält
Für 120 DM im Jahr können folgende Behinderte den öffentlichen
Nahverkehr nutzen:
Begleitpersonen fahren (bei entsprechender Eintragung im
Schwerbehindertenausweis) kostenlos mit.
Die BahnCard (die zum Erwerb von Fahrkarten der 2.Klasse zum halben Preis
berechtigt) erhalten Schwerbehinderte, deren Grad der Behinderung mindestens
80 beträgt, zum ermäßigten Preis von 110 DM
Schwerbehinderte oder Blinde können sich (und eventuell notwendigen
Begleitern ) Plätze kostenfrei reservieren lassen
Rollstuhlstellplätze in den rollstuhlgerechten Großraumwagen der
2.Klasse der IC Züge können kostenfrei reserviert werden
Unentgeltliche Beförderung eines mitgeführten Krankenfahrstuhls
und orthopädischer Hilfsmittel in allen Zügen des Nah- und Fernverkehrs
(ausgenommen in Sonderzügen und Sonderwagen)
Kindergeld
Können die Kinder (deren Behinderung vor Vollendung des 27. Lebensjahres
eingetreten ist) ihren Lebensunterhalt nicht selbst bestreiten, so ist die
Kindergeldzahlung zeitlich unbegrenzt. Eltern können auch einen Zuschlag
zum Kindergeld beantragen, wenn ihr Einkommen zu niedrig ist, um den steuerlichen
Kinderfreibetrag voll nutzen zu können
Telefon
Einen Sozialanschluß zum monatlichen Preis von 9,-DM erhalten Sie,
wenn Sie
vermindert erwerbsfähig sind (oder geringes Einkommen) und dadurch von
der Rundfunkgebührenpflicht befreit sind oder ein Angehöriger mit
einer solchen Befreiung in Ihrem Haushalt lebt. Statt eines Befreiungsbescheids
reicht auch ein Vermerk
allein mit eigenem Haushalt wohnen und Whngeld beziehen und Altersruhegeld,
Rente wegen Berufs- bzw. Erwerbsunfähigkeit, Versorgungsbezüge
oder eine sonstige Altersrente erhalten
allein mit eigenem Haushalt wohnen und Whngeld beziehen und als Witwe/Witwer
Rente oder Versorgungsbezüge erhalten und das 60. Lebensjahr vollendet
haben
Bei einem Grad der Behinderung von mindestens 90 erhalten Blinde, Gehörlose
oder Sprachbehinderte den Sozialanschluß für 5,-DM.
Außerdem gibt es noch folgende Ermäßigungen und Hilfen: