Pflegestufen

Die Einstufung eines Pflegebedürftigen in eine Pflegestufe erfolgt vorrangig auf der Basis des täglichen Zeitaufwands für die notwendigen Aufgaben der Grundpflege. Unter Grundpflege versteht man unterstützende Tätigkeiten bei der Ernährung, Körperhygiene und der Mobilität. Nachdem der Antrag auf Pflegeleistungen bei der Pflegekasse gestellt wurde, erfolgt wenige Wochen später ein Check durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK), durch dessen Ergebnis der Antrag auf Pflegeleistungen entweder bewilligt oder ablehnt wird.

Pflegestufe feststellen - Pflegetagebuch führen

Da nach der Antragsstellung ein Hausbesuch des MDK ansteht, sollte man sich sorgfältig auf das Gutachten vorbereiten. Immerhin hängt es maßgeblich davon ab, wie hoch die finanzielle Leistung der Pflegekasse ausfällt. Es ist sehr ratsam alle anfallenden Aufgaben und Pflegemaßnahmen, die über den gesamten Tag zu verrichten sind, schriftlich festzuhalten und die Zeiten zu erfassen. Ein Pflegetagebuch ist ein solches Dokument, das bestenfalls über mehrere Wochen geführt werden sollte. Auf der Grundlage dieser Dokumentation kann sich der Gutachter ein umfassendes Bild von der Pflegesituation machen.

Bereiten Sie sich noch besser auf die Einstufung der Pflegestufe ein, hierzu empfehlen wir Ihnen diese erfolgreiche weiterführende Lektüre:

Durchsetzung von Pflegestufen im häuslichen Bereich: Ein Wegweiser für Betroffene, Angehörige, Betreuer(Voget/ Werner, 2014)

Die Anerkennung einer Pflegestufe stellt eine große Hürde dar. Hiermit haben Sie einen verständlichen Ratgeber zur Hand, der Ihnen Aufschluss über alle Rechte beim Begutachtungstermin gibt.

 

Wichtige Entscheidung nach der Pflegeeinstufung

Nach der Pflegeeinstufung hat man verschiedene Möglichkeiten: Wenn man sich für Pflegesachleistungen entscheidet, wird man durch einen externen Pflegedienst bei der Grundpflege unterstützt. Dieser kümmert sich dann fortan um Hilfsmittel, Medikamente und um die im gemeinsamen Pflegevertrag vereinbarten Leistungen. Die Kosten für den professionellen Pflegedienst trägt die Pflegekasse, über die auch die Rechnungen direkt abgewickelt werden. Die andere Möglichkeit ist, ein monatliches Pflegegeld in Anspruch zu nehmen und die Betreuung pflegebedürftiger Angehöriger selbst in die Hand zu nehmen. Zur Sicherung der Pflege kontrolliert ca. alle 6 Monate ein Pflegedienst, ob die notwendige Pflegeversorgung garantiert ist. Das Pflegegeld fällt dabei deutlich geringer aus als die Pflegesachleistungen.

Welche Pflegestufen gibt es?

Aus der Schwere der Pflegebedürftigkeit und dem zeitlichen Pflegeaufwand ergibt sich die Pflegestufe. Diese ist wiederum Bemessungsgrundlage für die Höhe der finanziellen Leistungen der Pflegekassen. Man unterscheidet zwischen Pflegestufe 1,2 und 3. Außerdem gibt es noch zwei Sonderregelungen, einerseits für sogenannte Härtefälle (Patienten mit besonders hohem Pflegeaufwand) und andererseits die Pflegestufe 0 für Personen mit erheblichem allgemeinen Betreuungsbedarf. Die Pflegeeinstufung von Kindern ist gesondert geregelt.

Pflegestufe 1 (erhebliche Pflegebedürftigkeit)

Voraussetzung Pflegestufe 1:

Der Pflegebedürftige benötigt pro Tag mindestens zweimal Hilfe bei der Ernährung, Körperpflege oder Mobilität (Grundpflege) und mehrmals pro Woche Hilfe bei Haushaltsarbeiten. Im Durchschnitt muss die Zeit, welche für die Pflege aufgewendet wird pro Tag mindestens 90 Minuten betragen und mehr als die Hälfte davon durch Tätigkeiten der Grundpflege verursacht werden.

Leistungen Pflegestufe 1:

Pflegegeld: 244 Euro, 316 Euro (Demenz)

Pflegesachleistungen: 468 Euro, 689 Euro (Demenz)

Pflegestufe 2 (Schwerpflegebedürftigkeit)

Voraussetzung Pflegestufe 2:

Ein Pflegebedürftiger der Pflegestufe 3 benötigt mindestens dreimal am Tag Hilfe bei der Grundpflege und mehrmals in der Woche Unterstützung im Haushalt. Der tägliche durchschnittliche Aufwand beträgt allerdings mit mindestens 3 Stunden schon deutlich mehr, wovon 2 Stunden alleine auf grundpflegerische Tätigkeiten entfallen müssen.

Leistungen Pflegestufe 2:

Pflegegeld: 458 Euro, 545 Euro (Demenz)

Pflegesachleistungen: 1144 Euro, 1298 Euro (Demenz)

Pflegestufe 3 (Schwerstpflegebedürftigkeit)

Voraussetzung Pflegestufe 3:

Personen, die in die höchste Pflegestufe eingeordnet werden, benötigen rund um die Uhr Betreuung bei der Mobilität, Ernährung und Körperpflege sowie bei haushälterischen Tätigkeiten. Für die Grundpflege müssen pro Tag wenigstens 4 von 5 Stunden der Pflegezeit entfallen. Da der Aufwand in dieser Pflegestufe enorm und für eine Person alleine nur mit Mühen zu bewältigen ist, ist es ratsam zur Unterstützung zusätzlich einen ambulanten Pflegedienstleister zu engagieren.

Leistungen Pflegestufe 3:

Pflegegeld: 728 Euro

Pflegesachleistungen: 1612 Euro

Pflegestufe 0

Voraussetzung Pflegestufe 0:

Personen, die noch keinen akuten oder nur sehr geringen Pflegebedarf haben aber im Alltag nicht alle Aufgaben ohne fremde Hilfe bewältigen können, fallen in die Pflegestufe 0. Beispielsweise haben so auch geistig behinderte, demente oder psychisch kranke Menschen einen Anspruch auf Pflegegeld.

Leistungen Pflegestufe 0:

Pflegegeld: 123 Euro

Pflegesachleistungen: 231 Euro

Für Hilfsmittel kann ein monatlicher Betrag von 40 Euro und ein jährlicher Betrag zur Verhinderungspflege von 1612 Euro unabhängig von der Pflegestufe beantragt werden.

Was ist ein Härtefall?

Eine Härtefallregelung kann für besonders schwere Pflegefälle beantragt werden, wenn der Aufwand für tägliche Pflegemaßnahmen die Voraussetzungen für Pflegestufe 3 übersteigt. Genau genommen müssen, um einen solchen Härtefallantrag stellen zu können folgende Gegebenheiten vorliegen: Die Grundversorgung nimmt eine Dauer von mindestens 6 Stunden täglich ein, wovon die Hälfte der pflegerischen Aufwände während der Nacht ausgeführt werden muss. Im Prinzip ist bei einer solchen Person, auf die die Härtefall-Regelung zutrifft eine 24 Stunden Betreuung erforderlich. Der Anspruch kann auch gestellt werden, wenn es nicht möglich ist, dass die pflegerischen Leistungen von einer einzelnen Person bewältigt werden können. Weiterhin können die Härtefall Leistungen können nur in Anspruch genommen werden, solange mindestens eine der Tätigkeiten am Tag von einer Person durchgeführt werden, die keine Pflegefachkraft ist.

Erschwernisfaktoren und Erleichterungsfaktoren

Beim MDK-Gutachten, das als Grundlage zur Einstufung in eine Pflegestufe dient, gibt es sogenannte Erleichterungs- und Erschwernisfaktoren, die mit einbezogen werden. Je nachdem welche Faktoren vorliegen wirken sich diese entweder positiv oder negativ auf den Zeitaufwand der Pflegeleistung aus.

Erleichternde Faktoren liegen vor, wenn der Pflegebedürftige weniger als 40 Kilogramm wiegt, spezielle Pflege-Hilfsmittel vorhanden sind oder die Räumlichkeiten die Pflege begünstigen. Umgekehrt, wenn der Pflegebedürftige mehr als 80 Kilogramm wiegt, wird dieser Umstand als Erschwernisfaktor angesehen. Weitere Gründe können starke Bewegungseinschränkungen und Körperbehinderungen, resistente Schmerzen, Herzerkrankungen, Abwehrverhalten und starke Einschränkung des Hör- oder Sehvermögens sein. Auch Räumlichkeiten, die die Tätigkeiten erschweren sowie der unverzichtbare Einsatz von Hilfsmitteln fallen unter erschwerende Faktoren bei der Grundpflege.

Aussichten die Pflegeleistungen – mehr Pflegestufen ab 2017

Die Höhe der Pflegeleistungen stehen schon lange in der Kritik, und auch nach der leichten Erhöhung zu Beginn 2015 können oftmals die erbrachten Leistungen die Anforderungen mehr schlecht als recht abdecken. Es steht allerdings eine Neuerung im Jahr 2017 an, nach der es dann insgesamt 5 verschiedene Pflegestufen geben wird. Das hat den Vorteil, dass eine genauere und differenziertere Beurteilung der Pflegebedürftigkeit möglich wird und auch geistige und körperliche Defizite gleichermaßen bei der Einstufung ins Gewicht fallen. Seien Sie immer gut informiert für die Pflege zu Hause sowie über anstehenden Pflegereformen!

Pflegeleistung berechnen

Das Bundesministerium für Gesundheit bietet einen Pflegeleistungsrechner an, mit dem man sich anhand einiger Fragen innerhalb von wenigen Minuten einen ersten Überblick über die zutreffenden Leistungen verschaffen kann. Auch werden praktische Tipps geboten, z.B. wo man weitere Informationen zum Thema Pflegegelder einholen kann und wie man Pflegeleistungen beantragt. Genauere Angaben zum Umfang erhält man bei der zuständigen Pflegekasse oder einem Pflegestützpunkt.