Der Umgang miteinander

Allgemeine Grundsätze

Für das Helfen

Behinderte sind Menschen wie Sie und ich und möchten auch so behandelt werden, deshalb sollten Sie Ihnen gegenüber immer natürlich bleiben. Alle Umgangsformen und Höflichkeitsbezeugungen wie unter Nichtbehinderten sind gültig. Ein auffälliges Anstarren der Person ist genauso falsch wie ein betretenes Wegsehen. Sprechen Sie immer mit dem Behinderten selbst und nicht mit seinem eventuellen Begleiter. Fragen Sie, ob Hilfe erwünscht ist und respektieren Sie auch eine ablehnende Antwort. Denken Sie immer daran, daß nicht nur bauliche Barrieren , sondern vor allem Gedankenlosigkeit und Intoleranz den Weg des Behinderten hemmen könnten.

Für das Sich-helfen-lassen

Nichtbehinderte Menschen haben meist Probleme beim Ansprechen Behinderter, deshalb sollten Sie auch den ersten Schritt wagen, gegen eine freundliche Begrüßung oder eine Frage hat selten jemand etwas. Versuchen Sie dem Helfer so genau wie möglich zu beschreiben, in welcher Art und Weise er helfen kann, denn oft fehlt das nötige Hinmtergrundwissen. Möchten Sie eine angebotene Hilfe nicht in Anspruch nehmen, so machen Sie ihm auch dies verständlich.

Tips zum Umgang mit stotternden Menschen von der Bundesvereinigung Stotterer-Selbsthilfe e.V.

Ratschläge zum Umgang mit Schwerhörigen und Ertaubten

Tips zum Umgang mit Sehgeschädigten  

Die folgenden Tips entnahm ich der Broschüre "Siehste ?!? - Eine Brücke zu sehbehinderten und blinden Menschen" vom Deutschen Blindenverband e.V.

 

Ratschläge für den Umgang mit Schwerhörigen und Ertaubten


(aus der Broschüre "Der DSB ist für Sie da! Aufgaben, Organisation, Perspektiven" vom Deutschen Schwerhörigenbund e.V.)

Nicht immer bekennen sich Schwerhörige oder Erlaubte zu ihrer Behinderung. Wenn Sie wissen, daß Sie mit einem Hörgeschädigten zusammen sind, versuchen Sie bitte, die o.g. Ratschläge zu befolgen. Wenn Sie es nicht wissen oder nur den Eindruck haben, daß jemand schlecht oder gar nichts hört, versuchen Sie dies in höflicher Form herauszufinden, damit Sie sich auf die Person einstellen können. In Hotels z.B. ist es besonders wichtig zu wissen, ob ein Gast hörgeschädigt ist, damit er in Notfällen (Brand z.B.) direkt benachrichtigt werden kann.   Schwerhörige und Erlaubte sind Menschen wie Du und ich, nur, daß sie eben schlecht oder nicht hören können. Jeden von uns kann dieses Schicksal morgen treffen, durch Unfall, Hörsturz oder Infektion. Der Umgang mit Hörgeschädigten sollte deshalb etwas ganz Normales sein. Alles, was Sie dazu brauchen, sind das nötige Bewußtsein dem Hörgeschädigten gegenüber und manchmal etwas Geduld.

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