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Copyright: Andi Weiland | Gesellschaftsbilder.de

Unterstützung bei der Pflege von Angehörigen

Die Betreuung von Familienmitgliedern mit Behinderung oder Erkrankung ist für Pflegende mit einer hohen Verantwortung verbunden. Aufgrund des enormen Zeitaufwands müssen oftmals die eigenen Interessen, der Beruf oder die Familie vernachlässigt werden, wodurch der tägliche Alltag immens belastet wird. Zudem geht die Pflege oftmals mit einer starken emotionalen Belastung einher. Stress, Schlafstörungen und körperliche Beschwerden können die Folge sein.

Aus diesem Grund sind im Verlauf des Tages kleine Auszeiten seitens der Pflegenden Pflicht. Zudem kann eine Entlastung durch die Aufteilung der Betreuung auf weitere Helfende, wie z.B. andere Familienmitglieder oder einen Pflegedienst, gefördert werden. Damit die eigenen berufliche Situation nicht zu sehr eingeschränkt wird und Angehörige im Beibehalt des gewohnten Umfelds mit Nähe zur Familie gepflegt werden können, gibt es folgende Unterstützungsmöglichkeiten.

Sich für die Pflege freistellen lassen

Im Rahmen des Pflegezeitgesetzes (PflegeZG) besteht die Möglichkeit, sich für zehn Arbeitstage ohne Kündigungsfrist zum Zweck der Gewährleistung von akuten und weiterführenden Pflegemaßnahmen freistellen zu lassen (§§1-2; 5-8 PflegeZG). Hierbei erfolgt keine Lohnfortzahlung, allerdings kann ein Pflegeunterstützungsgeld bei der Pflegekasse des Angehörigen beantragt werden.

Eine vollständige oder teilweise Freistellung von maximal sechs Monaten kann zur Pflege des Familienmitglieds in der häuslichen Umgebung erfolgen. Der Pflegende steht hierbei von der Ankündigung bis zum Ende der Auszeit unter Kündigungsschutz (§§1; 4-8 PflegeZG).

Im Rahmen des Familienpflegezeitgesetzes (FPfZG) besteht die Möglichkeit einer Freistellung von maximal 24 Monaten, wobei diese teilweise oder mit einer Stundenreduzierung von mindestens 15 Stunde pro Woche erfolgen kann. Für diese Stundenreduzierung erfolgt eine Lohnfortzahlung. Darüber hinaus kann ein zinsloses Darlehen beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben beantragt werden. Auch hier besteht von der Ankündigung bis zum Ende der Auszeit Kündigungsschutz.

Finanzielle Unterstützung für Pflegende

Eine finanzielle Absicherung hingegen bietet die Pflegeversicherung, die für Pflegende unter bestimmten Bedingungen die Rentenversicherungsbeiträge übernimmt. Diese Versicherungspflicht entsteht per Gesetz und bedarf keinerlei Antragstellung. Voraussetzung hierbei ist eine Pflegedauer von mindestens 14 Stunden pro Woche in häuslicher Umgebung für länger als 60 Tage im Kalenderjahr, wobei dies nicht erwerbsmäßig getätigt wird. Zudem ist eine Bestätigung des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen (MDK) bezüglich der Erforderlichkeit der Pflege notwendig. Pflegende müssen maximal 30 Stunden in der Woche erwerbstätig oder selbständig beruflich aktiv sein und der betreute Angehörige hat zudem Anspruch auf die Leistungen aus der sozialen oder einer privaten Pflegeversicherung.

Zusätzliche Sicherheit durch Kurse und Erfahrungsaustausch

Durch diese unterstützenden Möglichkeiten kann der Leistungs- und Zeitdruck auf pflegende Angehörige massiv verringert werden. Neben finanziellen Unterstützungen kann auch das Absolvieren eines Pflegekurses dazu beitragen, dass der Alltag für alle Beteiligten leichter von der Hand geht. Nicht nur die nötigen Kenntnisse für den sicheren Umgang mit den Pflegebedürftigen, sondern auch der Erfahrungsaustausch zwischen den Pflegepersonen können eine Minderung der Belastung bewirken. Um Frustration zu vermeiden, sollten ebenfalls die Erwartungen des Pflegenden und Pflegebedürftigen geklärt werden, sodass weder die Autonomie des Angehörigen, noch die Freiräume des Helfenden negativ beeinflusst werden.

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