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Möglichkeiten zum beruflichen Wiedereinstieg

Für manchen Arbeitnehmer ist die Bewältigung seines Jobs ohne Unterstützung oder das Setzen von besonderen Maßnahmen nicht möglich. Es gilt dabei, verschiedenste Alternativen und unterstützende Maßnahmen anzubieten, um eine Teilhabe am Arbeitsleben zu gewährleisten.

Der Wiedereinstieg in den Beruf ist eine wichtige Maßnahme. Dabei geht es nicht nur um die finanziellen Aspekte wie ein geregeltes Einkommen, sondern vor allem um das Selbstwertgefühl und die Leistungsfähigkeit Betroffener, die es gilt zu erhalten oder wiederherzustellen. 

Jobverlust durch Unfall oder Krankheit

Es gibt verschiedenste Gründe, warum man aus dem bisherigen Arbeitsplatz ausscheidet: Körperliche Beeinträchtigungen nach einem Unfall oder einer schweren Erkrankung oder andere Umstände verändern oftmals das gewohnte Arbeitsumfeld. Die Angebote der beruflichen Rehabilitation ermöglichen diesen Menschen, zu arbeiten. 

Welche Maßnahmen sind möglich?

Die Leistungen der beruflichen Rehabilitation sind unterschiedlich. Manchmal hilft es Betroffenen, den Arbeitsplatz zu verändern. Höhenverstellbare Tische sowie spezielle Rampen oder Bildschirme sind dann geeignete Möglichkeiten, die Teilhabe am Arbeitsleben zu ermöglichen. Hebehilfen und Lesegeräte sind technische Arbeitshilfen, während es auch Weiterbildungen und Ausbildungen gibt, die für die Rückkehr an den Arbeitsplatz hilfreich sein können. 

Die Arbeitsassistenz ist eine regelmäßige Unterstützung, die unmittelbar am Arbeitsplatz, geleistet wird. Durch die sogenannte Kraftfahrzeughilfe, die den Umbau eines Fahrzeuges ermöglicht, kann man trotz Beeinträchtigung seinen gewohnten Beruf ausüben, ohne den Arbeitsplatz ganz zu verlieren. Es geht um Anpassungen, die oftmals nur kleinerer Unterstützungen bedürfen oder auch Zuschüsse an den Arbeitgeber, die zusätzlich zu den Lohnkosten geleistet werden. 

Weitere Maßnahmen für die erfolgreiche Rückkehr in das Arbeitsleben

Die berufliche Rehabilitation hilft auch, wenn der bisherige Arbeitsplatz nicht mehr auszufüllen ist. Zudem kann man eine Trainingsmaßnahme besuchen oder eine Probebeschäftigung ausüben, um die Zusammenarbeit an einem neuen Arbeitsplatz kennenzulernen. 

Für viele ist es eine große Hilfe, eine Weiterbildung zu besuchen. Die neuen Kompetenzen stärken das Selbstwertgefühl und erhöhen die Chancen für einen neuen Job. 

Wer übernimmt diese Leistungen?

In der Regel werden Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben von der Berufsgenossenschaft, vom Rentenversicherungsträger oder der Agentur für Arbeit übernommen. Bei einer Berufskrankheit oder einem Arbeitsunfall ist die Unfallversicherung zuständig für die berufliche Reha. Für die Kosten einer Maßnahme, die dem Zweck dient, die Wiedereingliederung in das Erwerbsleben zu ermöglichen, ist die Rentenversicherung zuständig. Voraussetzungen sind Gründe wie eine geminderte Erwerbsfähigkeit aufgrund einer Krankheit oder Behinderung. 

Die Minderung einer weiteren Erwerbsfähigkeit soll abgewendet werden bzw. die Erwerbsfähigkeit wiederhergestellt oder verbessert werden. Im Idealfall versucht man, die Erwerbsfähigkeit zu erhalten. 

Dauer solcher Maßnahmen

Die Ausbildungsdauer ist abhängig vom angestrebten Berufsziel nach den vereinbarten Maßnahmen. Generell spricht man von zwei Jahren, vorausgesetzt, der Unterricht findet ganztägig statt. Bei der Ausbildung in der Altenpflege beispielsweise wird die 3-jährige Ausbildung durch die Bundesagentur für Arbeit gefördert. 

Eine Verlängerung ist abhängig von der Schwere und Art der Behinderung sowie von der Arbeitsmarktsituation und deren Entwicklung. Auch, wenn der Beruf nicht innerhalb von zwei Jahren zu erlernen ist, sind individuelle Verlängerungen möglich.    

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