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Unterstützung bei der Pflege von Angehörigen mit Behinderung

Menschen, die einen Angehörigen mit einem Handicap pflegen übernehmen eine verantwortungsvolle Aufgabe und verdienen größten Respekt. Häufig stößt die Familie jedoch irgendwann an die eigenen Belastungsgrenzen. Wenn das persönliche Umfeld nicht mehr ausreicht, um den täglichen Pflege- bzw. Betreuungsbedarf zu decken, lohnt es sich über zusätzliche Unterstützung nachzudenken. Oft ist eine 24-Stunden-Betreuung aus Osteuropa dann die ideale Lösung.

Warum Hilfe bei der Pflege von Angehörigen oft sinnvoll ist

Grundsätzlich stellen die Pflege und Betreuung von Angehörigen hohe Anforderungen an die Angehörigen. Der eigene Alltag muss gut organisiert sein und immer wieder müssen auch eigene Bedürfnisse zurückstecken.

Kommt es regelmäßig zu solchen Situationen, sollten Angehörige sich mit Möglichkeiten zur Entlastung vertraut machen.

Besonders betroffen sind oft Menschen, die zusätzlich berufstätig sind oder selbst noch Kinder oder andere Verwandte betreuen müssen. In den meisten Fällen ist es die Doppelbelastung die Angehörige von Menschen mit Behinderung an die Leistungsgrenze bringt.

Langfristig belastet eine Überforderung bei der häuslichen Pflege auch die Beziehung zur betroffenen Person und beeinflusst auch das gesamte Familienleben.

Auch plagen viele Angehörige von Menschen mit Behinderung Sorgen und Schuldgefühle, nicht in vollem Umfang die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben ermöglicht zu haben, da schlichtweg die zeitlichen Ressourcen fehlen.

 

Häusliche Pflegehilfen entlasten Menschen mit Behinderung

Um dennoch die Pflege Zuhause zu ermöglichen, greifen viele Familien auf eine Pflegehilfe aus Osteuropa zurück. Bei diesem Modell lebt die Betreuungskraft mit im Haushalt des zu Pflegenden und kümmert sich um alle Dinge, die für ein selbstständiges Leben notwendig sind.

Dazu zählt bspw. das Reinigen des Haushalts, das gemeinsame Zubereiten der Mahlzeiten oder auch die Begleitung zu sozialen Aktivitäten. Besonders unter dem Gesichtspunkt Inklusion ein großer Vorteil für die Person mit Handicap.

Durch die 24-Stunden-Betreuung direkt im Haushalt des zu Pflegenden wird ein möglichst selbstbestimmtes und eigenständiges Leben ermöglicht, ohne das die Angehörigen im Berufsleben oder Privat zurückstecken müssen. Davon profitiert oft auch die Beziehung zu dem Familienmitglied.

 

Pflegende Angehörige werden umfassend unterstützt 

Besonders die Angehörigen von Menschen mit Handicap profitieren von Unterstützung bei der Pflege. Da die Betreuungskraft nahezu alle Tätigkeiten übernimmt, die nicht in den medizinischen Bereich fallen, können Aufgaben auch delegiert oder individuelle Absprachen getroffen werden.

Damit ist es den Angehörigen bspw. möglich spontan einige Tage Urlaub zu planen, ohne die Versorgung des Familienmitglieds zu vernachlässigen.

Die dank der 24-Stunden-Betreuung gewonnene Zeit kann dann bspw. wieder für gemeinsame Aktivitäten mit dem Betroffenen genutzt werden.

 

Kosten für die Pflege von Angehörigen mit Handicap sind überschaubar

Auch wenn eine 24-Stunden-Betreuung umfangreiche Unterstützung leistet, bleiben die Kosten im Rahmen des leistbaren. Osteuropäische Betreuungskräfte ohne Deutschkenntnisse können bereits ab 1.600 Euro engagiert werden. Wer Wert auf bessere Sprachkenntnisse legt wird bereits ab ca. 2.000 Euro fündig.

Wichtig ist, dass die 24-Stunden-Betreuungsskraft über eine sogenannte A1-Entsendebestätigung verfügt. Nur wenn dieses Dokument vorhanden ist, kann von einer rechtlich einwandfreien Betreuung ausgegangen werden.

Außerdem sollten interessierte Familien den gesetzlichen Rahmen kennen. Für die Betreuungskraft gelten bspw. die gleichen Rechte, wie sie auch deutschen Arbeitnehmern zustehen. Das bedeutet in der Praxis, dass Höchstarbeitszeiten nicht überschritten werden dürfen und es ausreichend Regenerationszeit zwischen den Arbeitstagen gibt.

Von den Kosten lässt sich ein Teil ggf. steuerlich absetzen und bei vorliegendem Pflegegrad trägt auch Pflegeversicherung einen großen Teil. Zusätzlich kann eine 24-Stunden-Betreuung auch über die „Hilfe zur Pflege“ oder den Pauschalbetrag für Menschen mit Behinderung finanziert werden.

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