Berufliche Weiterbildung für Behinderte
Berufliche Weiterbildung ist für alle Menschen, egal ob mit oder ohne Handicap, gleichermaßen wichtig. Die Teilnahme an Weiterbildungsmaßnahmen oder Fortbildungen ist für behinderte Arbeitnehmer deshalb äußerst relevant, um für neue Anforderungen im Berufsleben und am Arbeitsplatz gewappnet zu sein, langfristig die eigene Erwerbstätigkeit zu sichern und drohender von Arbeitslosigkeit vorzubeugen.
Eine Behinderung oder Schwerbehinderung muss kein Hindernis im Berufsleben darstellen und bedingt sogar in vielen Fällen die Notwendigkeit arbeitsfördernder Maßnahmen. Fortbildungen und Weiterbildungen für Behinderte dienen dazu, neue Qualifikationen zu erlangen, welche im Berufsalltag sinnvoll eingesetzt werden können und die dadurch einen Vorteil für den weiteren beruflichen Werdegang des behinderten Menschen schaffen.
Arbeitsförderung für behinderte Berufstätige
Eine berufliche Weiterbildung oder ein Berufswechsel wird oft in solchen Fällen, in denen Menschen erst nach einer Krankheit oder einem Unfall an einer Behinderung leiden, notwendig. Durch eine Behinderung kann die bisherige Tätigkeit nicht mehr länger ohne Probleme ausgeübt werden. Gerade bei Körperbehinderungen ist dies oft der Fall, wenn in der Vergangenheit ein praktischer Beruf mit hoher Körperbelastung ausgeübt wurde. Um den Arbeitsplatz bzw. die Erwerbstätigkeit erhalten zu können, werden berufliche Umschulungen und Weiterbildungen für Behinderte angeboten. Entweder kann so ein völlig neuer Beruf erlernt oder aber neue Qualifikationen dazugewonnen werden, die eine Grundlage für einen Jobwechsel für Menschen mit Handicap bieten.
Träger der Arbeitsförderungsmaßnahmen und Fördervoraussetzungen
Die Arbeitsförderung für behinderte Menschen wird in Deutschland hauptsächlich durch das Integrationsamt und in einigen Fällen auch von der Bundesagentur für Arbeit getragen. Finanziert werden die Leistungen durch die Ausgleichsabgabe. Alle behinderten Erwerbstätigen mit einem festen Arbeitsplatz, egal ob im Angestelltenverhältnis oder als Selbständiger, haben demnach Anspruch auf finanzielle Unterstützung zu notwendigen, arbeitserhaltenden Maßnahmen.
Finanzielle Leistungen an behinderte Arbeitnehmer
- Technische Hilfsmittel
- Assistenz zur Arbeitsausführung
- Dolmetscher für Schrift- oder Gebärdensprache
- Berufliche Weiterbildungsmaßnahmen
- KfZ
- Sicherung der beruflichen Existenz bei Selbständigkeit
Finanzielle Leistungen an Arbeitgeber
- Notwendige Anschaffungen und Investitionen zur Einstellung eines behinderten Arbeitnehmers
- Behindertengerechte Einrichtung der Arbeitsstätte
- Außergewöhnliche betriebliche Aufwände (z. B. Ausgleich von verminderter Fähigkeit der Arbeitsleistung)
- Ausbildung für Behinderte (z. B. Ausbildungsgebühren, Zuschüsse zur Ausbildungsvergütung)
Anpassungsfortbildung und berufliche Umschulung
Durch Weiterbildungsangebote können behinderte Arbeitnehmer neue berufliche Qualifikationen erlangen oder vorhandene erneuern. Unter Maßnahmen zur Umschulung fallen natürlich die Ausbildung in einem neuen Beruf aber auch Weiterbildungen, in denen zusätzliche Kenntnisse und Fähigkeiten im gegenwärtigen Beruf gewonnen werden.
Die Teilnahmegebühren für Fortbildungen und Weiterbildungen, Unterrichtsmaterialien sowie anderweitig anfallende Aufwände, die sich aus der Behinderung (z. B. Gebärden-Dolmetscher bei Taubheit) ergeben, können vom Integrationsamt übernommen werden. Die Kosten der An- und Abreise, Unterkunft und Betreuung sind ebenfalls förderfähig, da sie eine Teilnahme erst ermöglichen.
Finanzielle Unterstützung für behinderte Erwerbstätige
Bei Leistungen des Integrationsamts handelt es sich zumeist um Ermessensleistungen, auf die kein Rechtsanspruch besteht. Um einen Anspruch auf berufliche Förderung für Behinderte geltend zu machen, muss man zunächst einen Förderantrag im Vorfeld der Weiterbildungsmaßnahme oder Fortbildung für Behinderte beim Integrationsamt einreichen. Der Nachweis der Schwerbehinderung durch den Schwerbehindertenausweis sowie der Arbeitsvertrag sind vorzulegen. Dort wird anhand verschiedener Kriterien über die Höhe des Förderbetrags entschieden, wobei es entscheidend ist, dass durch die Maßnahme ein sinnvoller Einsatz am Arbeitsplatz gewährleistet wird und die Qualifikation des Arbeitnehmers am Arbeitsmarkt sowie dessen Arbeitssituation sich dadurch deutlich verbessert. Sind diese Voraussetzungen erfüllt, können je nach Fall sogar die vollständigen Kosten für die Weiterbildungs- oder Fortbildungsmaßnahme für Behinderte vom Integrationsamt erstattet werden.
Weiter Informationen zur Förderung von Behinderten im Beruf: