Was ist eine geistige Behinderung?

Allgemeine Definition der geistigen Behinderung

Eine geistige Behinderung lässt sich "charakterisieren als ein stark regelabweichendes, längerfristiges  Vorherrschen anschaulich-vollziehenden Denkens ...Dies anschaulich-vollziehende Denken und entsprechendes Lernen ist durch noch wenig ausgeprägte Vorstellungen von Gegenständen und ihren Beziehungen gekennzeichnet und hat dementsprechend noch eine verhältnismäßig unentwickelte Steuerungsfunktion- auch für Wahrnehmungsprozesse, Interessenbildung, sprachliches, soziales, gefühlsmäßiges Verhalten. Daher sind Menschen mit geistiger Behinderung nicht nur hinsichtlich ihrer geistigen Situation, sondern auch in den anderen genannten Bereichen mehr oder minder schwer beeinträchtigt- ganz abgesehen von häufig dazukommenden Körperbehinderungen, Sinnesschäden, Erkrankungen und anderen Benachteiligungen"1

Der Begriff "geistige Behinderung" im BSHG

Im Bundessozialhilfegesetz (BSHG) heißt es: "Geistig wesentlich behindert ... sind Personen, bei denen in Folge einer Schwäche ihrer geistigen Kräfte die Fähigkeit zur Eingliederung in die Gesellschaft in erheblichem Umfang beeinträchtigt ist."2

Der Begriff "geistige Behinderung" in der Medizin

In der Medizin gibt es hierfür den Begriff Oligophrenie, also psychische Zustände, die vererbt oder frühzeitig erworben wurden und hauptsächlich die Intelligenz betreffen.

Der Begriff "geistige Behinderung" in der Psychologie

In der Psychologie achtet man vor allem auf die Retardierung der Intelligenz (IQ unter 65). Dabei wird jedoch außer Acht gelassen, dass bei einer geistigen Behinderung nicht immer eine allgemeine Retardierung vorliegt, sondern manchmal auch nur bestimmte geistige Fähigkeiten betroffen sind.

Der Begriff "geistige Behinderung" in der Pädagogik

In der Pädagogik definierte die Bildungskommission des Deutschen Bildungsrates 1973: "geistig behindert ist, wer infolge einer organisch-genetischen oder anderweitigen Schädigung in seiner psychischen Gesamtentwicklung und seiner Lernfähigkeit so beeinträchtigt ist, daß er voraussichtlich lebenslanger sozialer und pädagogischer Hilfen bedarf. Mit den kognitiven Beeinträchtigungen gehen solche der sprachlichen, sozialen, emotionalen und der motorischen einher. Eine "untere Grenze" sollte weder durch Angabe von IQ- Werten noch durch Aussprechen einer Bildungsunfähigkeit festgelegt werden, da grundsätzlich bei allen Menschen die Bildungsfähigkeit angenommen werden muß."3

 

Weiterführende Literatur zum Thema "Geistige Behinderung":

 

Geistige Behinderung und Verhaltensauffälligkeiten: Ein Lehrbuch für die Schule, Heilpädagogik und außerschulische Behindertenhilfe (Theunissen, 2011)

 

 

 

 

Menschen mit geistiger Behinderung besser verstehen: Angeborene Syndrome verständlich erklärt (Neuhäuser/Hogenboom et. al., 2010)

 

 

1 Bach, H. Soziale Integration. Geistige Behinderung 3 (1982), S. 138

2 Bundessozialhilfegesetz (BSHG)

3Deutscher Bildungsrat, Empfehlung der Bildungskommission, 1973, S.13