Gesetzliche Pflegeversicherung
In letzter Zeit hörte man sehr viel über die Pflegeversicherung, als ein Mittel zur Finanzierung von Pflegeleistungen. Dabei ist diese Pflegeversicherung aber auch sehr in Kritik geraten, da sie recht rücksichtslos Pauschalen zahlt, die praktisch nie ausreichen... . Die schon seit längerer Zeit angewendete Form der Regelung von Pflegeleistungen ist im BSHG (Unterabschnitt 10 §68 -69) verankert. Die Regelungen des BSHG sind wesentlich wichtiger und weitergehender. Sowohl von der Geschichte als auch vom heutigen Umfang der Leistungen her ist die "Hilfe zur Pflege" im Rahmen des BSHG viel bedeutender - auch nach den Einschränkungen, die im Zusammenhang mit der Einführung der Pflegeversicherung vorgenommen wurden! Historisch war ja der Pflegebegriff im BSHG sowie die Leistungen wesentlich flexibler und weiter gefaßt als bei der Pflegeversicherung, und in Etappen wurden sie in einigen Punkten auf dieses Niveau heruntergekürzt (z.B.bei den persönlichen Voraussetzungen, der Höhe der Leistungen). Dennoch ist die Pflege nach dem BSHG auch heute noch am Bedarfsdeckungs- und Individualisierungsprinzip orientiert.
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