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Barrierereduzierung beim Hausbau - Förderungen und praktische Tipps

Ein wichtiger Aspekt beim Hausbau ist die Barrierefreiheit. Die Finanzierung dieser Baumaßnahmen ist jedoch ein erheblicher Kostenfaktor. für Eigentümer und Mieter können dafür jedoch viele Fördermöglichkeiten in Anspruch nehmen.

Barrierefreies Bauen und Umbauen

Das Thema Barrierefreiheit steht heutzutage beim Hausbau ganz weit oben auf der Prioritätenliste. Das barrierefreie Bauen und Umbauen ist eine wesentliche Voraussetzung für die Wiedereingliederung von Beeinträchtigten in den Alltag. Es ermöglicht Behinderten ein unabhängiges, selbstbestimmtes und geregeltes Leben in den eigenen vier Wänden - und ist damit entscheidend für ihre aktive und erfolgreiche Teilnahme am öffentlichen und beruflichen Leben.

Ein großes Problem für Eigentümer und Mieter ist allerdings die Finanzierung von behindertengerechten Baumaßnahmen.

Förderprogramme für Barrierefreiheit beim Hausbau

In den letzten Jahren haben immer mehr staatliche und private Rehabilitationsträger diese Problematik erkannt und auf den ständig steigenden Bedarf an Barrierefreiheit beim Hausbau reagiert.

Sie bieten inzwischen eine Vielzahl von unterschiedlichen Förderprogrammen für die Finanzierung dieser Baumaßnahmen an. Heutzutage können Eigentümer und Mieter die unterschiedlichsten finanziellen Fördermöglichkeiten für jeden Haustyp wie ein Einfamilienhaus oder einen barrierefreien Bungalow und jede behindertengerechte Baumaßnahme nutzen. Alle diese Förderangebote haben eine Verbesserung der Wohnumgebung oder der Arbeits- oder Pflegesituation von Beeinträchtigten zum Ziel.

Im Folgenden erhalten Sie einen Überblick über einige der bekanntesten staatlichen Förderprogramme für barrierefreies Bauen und Umbauen beim Hausbau in Deutschland.

Der KfW-Kredit 159 der KfW-Bank

Eines der bekanntesten staatlichen Förderanprogramme ist der KfW-Kredit 159 der KfW-Bank (Kreditanstalt für Wiederaufbau).

Der Kredit der bundeseigenen Förderbank kann von unterschiedlichen Zielgruppen in Anspruch genommen werden. Dazu gehören nicht nur Privatpersonen (Eigentümer und Mieter jeden Alters), Wohnungseigentümergemeinschaften und Bauträger und Wohnungsunternehmen, sondern auch Wohnungsgenossenschaften sowie Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts. Er umfasst eine Fördersumme von bis zu 50.000 Euro. 

Mit dem Kredit 159 können u.a. eine Barrierereduzierung (wie barrierefreie Umbauten oder der Neubau bzw. der Kauf einer barrierefreien Immobilie) oder ein Einbruchschutz finanziell gefördert werden. Er wird mit den unterschiedlichsten Zinssätzen und Laufzeiten

angeboten, die genau auf die individuellen Bedürfnisse und persönlichen Ansprüche der Antragsteller zugeschnitten sind.

Die Beantragung des Programms 159 erfolgt über die Bank des Antragstellers. Aber Achtung: der Kredit ist nicht zusammen mit Stiftungszuschüssen und vielen Landesförderprogrammen kombinierbar. 

Zuschüsse der gesetzlichen Pflegekasse

Ein weiteres, ebenfalls sehr häufiges staatlichen Förderprogramm ist der Zuschuss der gesetzlichen Pflegekasse.

Mit diesen Zuschüssen können Baumaßnahmen finanziell gefördert werden, die eine Verbesserung der Pflegesituation einer pflegebdürftigen Person in ihrer eigenen Wohnung zum Ziel haben. Dazu gehören bauliche Anpassungsmaßnahmen, die entweder die häusliche Pflege in der Wohnung ermöglichen bzw. erheblich erleichtern oder aber eine selbstständige Lebensführung und einen geordneten und strukturierten Tagesablauf der pflegebedürftigen Person wiederherstellen.

Sie umfassen eine Fördersumme von bis zu 4000 Euro für die Umsetzung von sogenannten „wohnumfeldverbessernde Maßnahmen“. Dazu gehören nicht nur Einbau automatischer Türöffner oder der barrierefreie bzw. barrierereduzierende Badumbau, sondern auch barrierefreie Küchenmöbel und der Umzug in eine barrierefreie Wohnung. Weitere behindertengerechte Baumaßnahmen umfassen u.a.  Türverbreiterungen sowie der Einbau von fest installierten Rampen oder fest installierten Haltegriffen, Treppenliften und Plattformliften.

Diese Zuschüsse können von Pflegebedürftigen der Pflegegrade 1 bis 5 beantragt werden. Die Beantragung der „wohnumfeldverbessernden Maßnahmen“ erfolgt bei der gesetzlichen Pflegekasse. Dem Antrag müssen ein Kostenvoranschlag und eine Notwendigkeitsbescheinigung eines Pflegedienstes beigefügt werden. Außerdem ist für die vollständige Antragstellung auch eine Befürwortung des medizinischen Dienstes der Krankenkasse (MdK) vorgeschrieben.

 

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