Finanzierung und Förderung von Umbaumaßnahmen

Damit benachteiligte Menschen ihren Alltag möglichst ungehindert meistern können, ist die Anpassung der Wohnlandschaft vielerorts elementar. Während Gehbehinderte beispielsweise mit Treppen kämpfen, benötigen motorisch eingeschränkte Menschen individuelles Mobiliar, um sich zurechtzufinden. Umbaumaßnahmen und die Investition in spezielles Interieur sowie Hilfsmittel sind oft unausweichlich. Doch wie lässt sich Barrierefreiheit finanzieren? Dieser Ratgeber klärt auf.

Zunächst zwei Beispiele für mögliche Investitionen und Ansprechpartner.

 

Beispiel 1: Finanzierung und Förderung für einen Treppenlift

Um nach Behindertengleichstellungsgesetz zu gewährleisten, dass Behinderten dank Barrierefreiheit der Zugang sowie das Bewohnen von Wohnräumen ermöglicht wird, ist oft kostenintensives Zubehör notwendig. So auch der Treppenlift. Staat, KfW oder Pflegeversicherung können zur Finanzierung herangezogen werden. Während die KfW die Investition in einigen Bundesländern bezuschusst und attraktive Kredite gewährt, zahlt die Pflegeversicherung je nach Einzelfall bis zu 4.000 Euro für die Anschaffung. Die Pflegekassen informieren über die Einzelheiten und individuellen Voraussetzungen. Kommt es beispielsweise aufgrund eines Arbeitsunfalls oder aufgrund von Fremdverschulden zu einer Behinderung, die den Einbau eines Treppenlifts unverzichtbar macht, sind Zuschüsse von weiteren Trägern wie der Berufsgenossenschaft beziehungsweise der Haftpflichtversicherung denkbar. In einem informativen Beitrag über Liftsysteme des Pflege-Verbraucherratgebers wird zudem ein steuerlicher Hinweis ergänzt: „Wenn der Einbau eines Treppenlifts bei Ihnen oder Ihrem Angehörigen medizinisch notwendig ist, können Sie die Kosten als außergewöhnliche Belastung Steuer mindernd absetzen.“ Eine hausärztliche Bescheinigung zur Notwendigkeit der Investition in einen Lift beugt Konflikten mit dem Finanzamt vor.

Beispiel 2: Bau und Kauf von Wohneigentum

Geht es um den Bau oder Kauf von selbstgenutztem Wohneigentum, kann über das Wohneigentumsprogramm 124 der KfW von Fördermitteln profitiert werden. Das Kreditinstitut für Wiederaufbau bietet hierfür zinsgünstige Kredite. Entscheidend für den Erhalt einer derartigen Förderung ist der Zeitpunkt der Antragsstellung. Sollte beim Einreichen des Antrags bereits mit den Baumaßnahmen begonnen worden sein, wird die Förderung in der Regel abgelehnt. Auch ein Kaufvertrag darf noch nicht unterschrieben sein. Dies gilt übrigens auch für sämtliche Umbaumaßnahmen. Bevor ein Antrag nicht bewilligt ist, darf nicht mit den baulichen Veränderungen begonnen werden. Ein Einblick in die KfW-Fördermittel wird auf der Internetpräsenz gewährt.

Verschiedene Träger leisten Hilfe

Zur Förderung von Hilfsmitteln stehen Behinderten verschiedene Leistungsträger zur Verfügung. Welcher Träger herangezogen werden kann, hängt von mehreren Faktoren ab. Nachfolgend werden zum besseren Verständnis die verschiedenen Leistungsträger und deren Funktion im Rahmen der öffentlichen Finanzierungshilfe aufgeführt:

Gesetzliche Krankenkassen

Von den Gesetzlichen Krankenkassen sind laut § 21 Sozialgesetzbuch Leistungen und Hilfen zu erwarten. Zugrunde gelegt wird hierbei der Hilfsmittelkatalog. Mit einer Übernahme ist ausschließlich bei denjenigen Hilfsmitteln zu rechnen, die in diesem Katalog aufgeführt und mit festgelegten Beträgen deklariert sind. Neben der Überlassung werden Hilfsmittel auch geliehen. Der Gesetzgeber regelt hierbei unter anderem die Finanzierung von Rollstühlen. Jeder Betroffene hat Anspruch auf den ersten Rollstuhl, dessen Kauf mit einer fixen Pauschale bezuschusst wird.

Pflegeversicherung

Zuständig für die Finanzierung beziehungsweise Förderung der Anpassung baulicher Gegebenheiten ist die Pflegeversicherung. Zunächst ist die Versicherung nach Pflegeversicherungsgesetz zur Beratung verpflichtet. Bezuschusst werden Anpassungsmaßnahmen, die eine häusliche Pflege vereinfachen oder erst realisierbar machen. Darunter zum Beispiel die Montage von Rampen, Badezimmerumbauten oder Türverbreiterungen. Ein Antrag wird bei der Pflegekasse gestellt.

Programme zum Wohnungsbau

Mit Hilfe von Wohnungsbauprogrammen unterstützen die Länder der Bundesrepublik Baumaßnamen für barrierefreies Wohnen. Hierfür werden beispielsweise besonders günstige Darlehen gewährt. Unter anderem gehören zu den geförderten Maßnahmen der Kauf von speziellen Küchen, Sanitäranlagen und Rampen für Behinderte. Wie hoch die Förderung ausfällt, hängt von Behinderungsgrad und Haushaltseinkommen ab.

Ergänzend zu den Wohnungsbauprogrammen der Länder lohnt es sich einen Blick auf kommunale Förderprogramme zu werfen. Einige Kommunen bieten ebenfalls Zuschüsse für behindertengerechte Umbauten.

Berufsgenossenschaft

Träger der gesetzlichen Unfallversicherung sind die Berufsgenossenschaften. Sie sind immer dann Ansprechpartner, wenn es um die Rehabilitation nach Wege- oder Arbeitsunfällen geht. Zudem bei Erkrankungen, die Folge des Berufes sind.

Sozialamt

Benachteiligte Personen mit geringem Einkommen können sich an die zuständigen Sozialämter wenden. Ein Antrag auf Leistungen nach Bundessozialhilfegesetz ist denkbar. Die finanzielle Förderung von Umbauten und Hilfsmitteln ist immer dann möglich, wenn keine anderen Kostenträger zur Finanzierung herangezogen werden können. Laut Bundessozialhilfegesetz gibt es Rechtsansprüche für die Anpassung des Wohnraums. Das Sozialamt ist für behindertengerechte Umbauten zuständig. Zuschüsse und Darlehen werden je nach Vermögen und Einkommen des Antragsstellers vergeben.

Wohlfahrtsverbände

Zur Finanzierung von Wohnraumanpassungen und Beschaffung von behindertengerechtem Wohnraum stehen außerdem die Landeswohlfahrtsverbände zur Verfügung. Sie fördern Berufstätige mit Behinderung.
Im Auftrag des Bundeskompetenzzentrum Barrierefreiheit e.V. wurden die „Förderprogramme für Maßnahmen zur Herstellung von Barrierefreiheit“ in einer online verfügbaren Broschüre zusammengefasst. In dem vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales geförderten Ratgeber enthalten, sind direkte Links zu den jeweiligen Ansprechpartnern, wodurch die Kontaktaufnahme erleichtert wird.