Arbeit und Behinderung

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Einstellung von Menschen mit Behinderung

Häufig ist es für Menschen mit einer Behinderung schwierig auf dem regulären Arbeitsmarkt einen Job zu finden. Daher verwundert es nicht, dass behinderte Menschen unverhältnismäßig häufig von Arbeitslosigkeit betroffen sind. Viele Firmen zahlen lieber die Ausgleichsabgabe, als daß sie Menschen mit einer Behinderung einstellen.

Aus diesem Grund fordern Selbsthilfeverbände wie die ISL e.V. eine sogenannte Arbeitsassistenz. Dabei geht es darum, daß personelle Hilfen, ohne die der Behinderte bestimmte Arbeiten nicht ausführen kann, von der Hauptfürsorgestelle über die Ausgleichsabgabe finanziert werden. Leider ist die rechtliche Lage dazu in den einzelnen Bundesländern sehr unterschiedlich.

Mehr dazu auf den Seiten der ISL e.V.

"Rare Jobs für Behinderte" (Seit Jahren sinkt der Anteil Schwerbehinderter mit einem Arbeitsplatz TAZ Nr. 5506 vom 14.04.1998)

Hilfen zur beruflichen Eingliederung von Schwerbehinderten

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Die Einstellung von Menschen mit Behinderung

Die Beschäftigung von Menschen mit Behinderung ist für viele Arbeitgeber immer noch negativ behaftet. Abgesehen von der vermeintlich geringeren Arbeitsleistung hemmen auch der erhöhte Kündigungsschutz schwerbehinderter Menschen sowie deren Anspruch auf zusätzliche Urlaubstage den Optimismus vieler Unternehmer, wenn es darum geht, Vakanzen mit behinderten Menschen zu besetzen.

Laut dem Sozialgesetzbuch sind Arbeitgeber mit mindestens 20 Beschäftigen dennoch dazu verpflichtet, mindestens 5 Prozent der freien Stellen im Unternehmen mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen. Vor dem Hintergrund des Ziels des Schwerbehindertenrechts, eine maximale Beschäftigung schwerbehinderter Menschen durch private und öffentliche Arbeitgeber zu erreichen, muss jede unbesetzte Stelle im Unternehmen auf die Möglichkeit zur Einstellung einer Person mit Behinderung geprüft werden. Wird diese Prüfung nicht getätigt, steht es dem Betriebsrat zu, die Einstellung eines Kandidaten ohne Behinderung abzulehnen.

 

Beschäftigung von Menschen mit Behinderung – Vorteile für das Arbeitsleben

Dass behinderte Menschen das Betriebsklima durchaus bereichern, bestätigt auch die Umfrage des Meinungsforschungsinstitutes Forsa im Auftrag des Medizinproduktunternehmens Coloplast: Durch eine Inklusion wird nicht nur die Kreativität und der Ideenreichtum gefördert. Menschen mit Behinderung, die im Alltag mit Einschränkungen zu kämpfen haben, bringen zudem oftmals neue Denkansätze und Handlungsweisen in das Arbeitsleben ein und fördern durch die Zusammenarbeit und den Kompromiss mit anderen Mitarbeitern die soziale Kompetenz aller Beteiligten. Behinderte Menschen bieten aufgrund ihrer Einschränkung – abhängig von Ausprägung und Grad der Behinderung – eine hochmotivierte und leistungsbereite Arbeitsweise und zeigen gegenüber ihrem Arbeitgeber meist eine überdurchschnittlich hohe Loyalität.

Für  Arbeitgeber, die sich von dem Vorurteil, dass eine Behinderung in allen Fällen mit einer geringeren Intelligenz einhergeht, lösen können, ergibt sich für die Einstellung von Menschen mit Behinderung ein durchweg positives und verantwortungsbewusstes Image. Folglich bringt eine gute Reputation Vorteile im Wettbewerb um allgemein qualifizierte Mitarbeiter mit sich und stärkt außerdem die Arbeitgebermarke in Form des Employer Brandings immens.

 

Leistungen für Menschen mit Behinderung und deren Arbeitgeber

Arbeitgebern, die sich bewusst gegen eine Einstellung von Menschen mit Behinderung entscheiden, drohen Sanktionen sowie Ausgleichsabgaben für den betroffenen Betrieb. Zum  1. Januar 2016 wurden diese Abgaben erneut erhöht:

Behinderten-Beschäftigungsquote

3% bis weniger als 5%

2% bis weniger als 3%

weniger als 2%

Abgabe pro unbesetztem Arbeitsplatz

125€

220€

320€

Wird sich allerdings für die Beschäftigung von Behinderten und Schwerbehinderten entschieden, so stehen dem Arbeitgeber bestimmte Leistungen zu. Bis zu 90% des Arbeitsentgeltes kann von Integrationsämtern übernommen werden, wobei dieser Zuschuss allerdings nach zwei Jahren sinkt. Im Rahmen einer Ausübung von Tätigkeiten, die aufgrund der Behinderung nicht vollständig ausführbar sind, kann zudem ein Arbeitsassistent für den Arbeitnehmer mit Behinderung beantragt werden.

Finanzielle Unterstützung erhalten Arbeitgeber in unterschiedlicher Ausprägung:

  • Zuschüsse und Darlehen zur Teilhabe am Arbeitsleben dienen zum Erhalt, der Verbesserung oder Wiederherstellung der Erwerbsfähigkeit von Menschen mit Behinderung.
  • Eine Übernahme der Kosten für die Zeit der Probebeschäftigung bzw. die Leistung von Eingliederungszuschüssen ermöglichen die Erleichterung des (Wieder-)Einstiegs ins Berufsleben und tragen trotz besonderer Förderbedingungen zu verbesserten Arbeitsmarktchancen der betroffenen Person bei.
  • Leistungen der Integrationsämter fördern die Schaffung von behindertengerechten Arbeitsplätzen, die beispielsweise mit bestimmten technischen Arbeitshilfen ausgestattet werden müssen.

Es wird deutlich, dass eine Einstellung von Menschen mit Behinderung aufgrund der großzügigen Unterstützung und der Bereicherung für das betriebliche Arbeitsklima wirtschaftliche und emotionale Vorteile für alle Beteiligten bietet.