Pflege von Angehörigen

Pflegebedürftigkeit ist ein Thema, das die ganze Gesellschaft betrifft, schon heute leben rund 2,6 Millionen pflegebedürftige Menschen in Deutschland. Diese Zahl der Pflegebedürftigen wird in den nächsten 15 Jahren noch stärker ansteigen auf schätzungsweis ca. 3,5 Millionen Menschen mit Pflegebedarf im jahr 2030. Der Altersdurchschnitt und die Lebenserwartung der Menschen wachsen immer weiter und gleichzeitig ist der demographische Wandel in vollem Gange. Das ist Anlass dafür, dass das Thema Pflege früher oder später uns selbst oder unsere Angehörigen betrifft. Bereits heute betreuen und pflegen hunderttausende Menschen ihre Angehörigen mit Pflegebedarf zu Hause. Im Pflegesektor sind insgesamt mehr als 800.000 Menschen in der ambulanten und stationären Pflege beschäftigt und zukünftig werden noch mehr Fachkräfte benötigt um den Pflegebedarf decken zu können.

Pflege wird oft mit altersschwachen oder dementen Personen verbunden, was aber nur eine Facette des Pflegealltags abdeckt. Auch junge Menschen können unabhängig von ihrem Alter plötzlich und unerwartet durch einen Unfall oder eine Krankheit zum Pflegefall werden. Für viele ist das unvorstellbar, doch es gibt viele Fälle, in denen aktive Menschen von einen auf den anderen Tag aus dem Leben gerissen wurden und fortan auf fremde Hilfe angewiesen sind. Auch die Geburt eines Kindes mit Behinderung kann das Leben der Eltern für immer verändern. Eine intensive Pflege ist vor allem bei stark körperlich eingeschränkten Menschen, bei denen eine Schwerstbehinderung vorliegt, von Nöten.

Definition Pflegebedürftigkeit

Pflegebedürftigkeit trifft laut dem Sozialgesetzbuch auf alle Personen zu, die fremde Hilfe in erheblichem oder höherem Maße bei der Ernährung, Mobilität, Körperpflege und hauswirtschaftlicher Versorgung für die Dauer von mind. sechs Monaten aufgrund körperlicher, geistiger oder seelischer Krankheit oder Behinderung benötigen.

Pflegegeld beantragen - Wer zahlt für die häusliche Pflege?

Das Pflegegeld wird durch die Pflegekassen für die häusliche Pflege durch Angehörige gezahlt, sofern dem Antrag auf Pflegebedürftigkeit stattgehalten wird und laut dem Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) eine Pflegestufe vorliegt. Wie hoch die Leistungen ausfallen ist demnach von der Pflegestufe abhängig. Welche weiteren Sachleistungen im Leistungskatalog der Pflegekasse inkludiert sind, erfährt man auch bei einem individuellen Beratungsgespräch mit einem Pflegeberater der jeweiligen Kasse.

Was tun wenn Pflegebedürftigkeit eintritt?

1. Antrag auf Leistungen der Pflegeversicherung stellen

  • Gesetzliche Pflegekasse ist die Krankenkasse
  • Private Pflegekasse ist die private Kranken- und Pflegeversicherung

2. Gesprächstermin mit Pflegeberater/-in vereinbaren und individuelle Beratung zur Pflegebedürftigkeit einholen,

  • Informationen über Leistungen, Pflegeoptionen, Pflegeeinrichtungen usw. nachdem dem Antrag bewilligt wurde
  • Führt die Pflegekasse selbst keine Beratungstermine durch, wird man an eine öffentliche Beratungsstelle weitergeleitet

3. Medizinisches Gutachten (MDK Prüfung) der Krankenversicherung zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit

Tipp: Dokumentieren Sie den Pflegealltag mit einem Pflegetagebuch und notieren Sie sich vor allem, welche Tätigkeiten wie lange dauern.

Weiter hilfreiche und den Alltag erleichternde Ratschläge finden Sie hier:

Ratgeber für die Pflege zu Hause. Hilfe im Alltag für Angehörige und Pflegende (Malteser, 2014)

Das sensible Thema der Pflege Angehöriger wirft viele Fragen und Probleme auf. Hier erhalten Sie wichtige Antworten und praxisnahe Tipps zum Thema Pflege, Ernährung, Umgang mit Demenz u.v.m.

 

Familienpflegezeit und im Pflegezeit - Pflegeurlaub für Angehörige

Angehörige von Pflegebedürftigen werden seit Anfang 2015 noch effektiver per Gesetzt unterstützt und die finanziellen Leistungen wurde erhöht. Das bedeutet in der Praxis, dass sie zeitlich flexibler in ihrem Beschäftigungsverhältnis sind und ihnen mehr Sicherheit geboten wird Arbeit und Pflege vereinen zu können. Sie haben Anspruch auf Pflegeunterstützungsgeld als Lohnersatzleistung und können dazu eine bis zu 10-tägige Auszeit in Anspruch nehmen, um einen nahen Angehörigen mit akutem Hilfsbedarf pflegen zu können. Falls pflegende Angehörige selbst einmal erkranken oder zur Erholung verreisen möchten, ist es seit 2015 möglich statt 4 Wochen nun 6 Wochen eine Pflege-Vertretung in Anspruch zu nehmen.

Zusätzlich zum neuen Pflegestärkungsgesetz ist am 1. Januar 2015 auch das Gesetz zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf erlassen worden. Durch das Pflegezeitgesetz können Angehörige nun bei Bedarf für einen Zeitraum von bis zu 6 Monaten aus ihrem Beruf aussteigen und sich in dieser Zeit ganz auf die häusliche Pflege Angehöriger konzentrieren ohne um ihren Arbeitsplatz fürchten zu müssen. Voraussetzung ist allerdings, dass der Betrieb, in dem sie angestellt sind mehr als 15 Arbeitnehmer beschäftigt.

Durch das Familienpflegezeitgesetz ist der rechtliche Anspruch geregelt, über einen Zeitraum, der bis zu 24 Monaten andauernd darf, die Arbeitszeit auf eine Mindestarbeitszeit von 15 Stunden pro Woche reduzieren zu können.

Welche Pflegestufen gibt es?

Finanzielle Unterstützung und Leistungen für Pflegebedürftige und Angehörige sind immer von der Pflegestufe des Antragsstellers abhängig. In Deutschland gibt es die Pflegestufen 1,2,3 und 0. Eine medizinische Begutachtung und Einstufung findet durch einen Gutachter des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK), der den Pflegebedürftigen im eigenen Zuhause besucht und sich ein möglichst umfassendes Bild von der Pflegesituation macht.

Wo gibt es Unterstützung für pflegende Angehörige?

Oftmals tritt ein Pflegefall unerwartet ein, und man steht als Angehöriger vor vielen offeneren Fragen. Pflege-Beratung für Angehörige von Pflegebedürftigen ist primär in der Anfangsphase äußerst wichtig, vor allem wenn die Pflegesituation gerade aufgetreten ist und man sich erst einmal orientieren muss, was alles zu erledigen ist. Es gibt eine Reihe von wichtigen Anlaufstellen, an die man sich als pflegender Angehöriger wenden kann, um dort wichtige Fragen zu klären.

Welche Beratungsstellen für pflegende Angehörige gibt es?

  • Fachärzte und Kliniken
  • Gesetzliche oder private Pflegekassen
  • Sozialamt
  • Öffentliche und kommunale Beratungsstellen
  • Pflegestützpunkte
  • Selbsthilfegruppen und Vereine

Welche Anträge müssen gestellt werden und was ist noch zu beachten?

  • Antrag auf Leistungen bei der Pflegekasse stellen
  • Pflegezeit beantragen
  • Suche nach einer stationären Pflegeeinrichtung oder einem ambulanten Pflegedienst
  • Ggf. Barrierefreier Umbau des Wohnraums des Pflegebedürftigen und Anschaffung von Hilfsmitteln

Wie kann die Pflege-Finanzierung stattfinden und welche Zuschüsse oder Sonderleistungen für Pflegefälle gibt es?

  • Pflegehilfsmittel-Leistung beantragen
  • Zusätzliche Leistungen wie Tagespflege, Kurzzeitpflege etc. prüfen
  • Zahlungsbefreiung z.B. für Medikamente oder GEZ-Gebühren

Die passende Pflegeeinrichtung finden

Wenn es aus beruflichen oder persönlichen Gründen nicht möglich ist den pflegebedürftigen Angehörigen selbst zu betreuen, muss man sich auf die Suche nach einem geeigneten und vertrauenswürdigen Pflegedienst machen. Die Verantwortung in die Hände Fremder abzugeben ist für viele Angehörige kein leichter Schritt und schwierig zu bewerten ohne Fachkenntnisse der Pflegebranche. Bei der Suche soll Angehörigen die Pflegenote helfen, mit der jeder Pflegedienst vom MDK bewertet wird. So kann ein Vergleich zwischen den Pflegeanbietern geschaffen werden. Jeder Pflegedienst ist verpflichtet seine Pflegenote zu veröffentlichen, damit sich Angehörige bei der Wahl daran orientieren können und Qualität und Transparenz der Pflegeleistungen gewährleistet wird.

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