Integration

Integration allgemein

Integration ist ein lateinischer Begriff mit vielen Bedeutungen. So bedeutet er ganz allgemein "...(Wieder)herstellung eines Ganzen, einer Einheit durch Einbeziehung außenstehender Elemente, Vervollständigung..."1

Soziologisch gesehen ist Integration die "Verbindung einer unterschiedlichen Vielheit von Menschen zu einer gesellschaftlichen (und kulturellen) Einheit".2  

Diese beiden Definitionen sind relevant für den Integrationsbegriff im Zusammenhang mit Behinderung. Da Menschen, die ausgesondert wurden wieder als volles Mitglied der Gesellschaft aufgenommen werden sollen. Also die Gesellschaft als Ganzes wieder hergestellt werden soll und die "außenstehenden Elemente", Menschen mit Behinderung, wieder einbezogen werden sollen, um so die Gesellschaft wieder zu vervollständigen.

Dabei ist aber nicht nur die schulische Integration gemeint, obwohl der Begriff Integration meist nur im schulischen Bereich verwendet wird. Sondern die Integration ist für alle gesellschaftlichen Bereiche gedacht, beim Wohnen, beim Arbeiten, in der Freizeit. Das Thema Inklusion ist vielschichtig und aktueller denn je:

Der Umgang mit Behinderung, Besonderheit und Vielfalt, Gleichheit und Differenz. Praxiswissen Bildung (Ahrbeck, 2012)

Eine pointierte Stellungnahme zur öffentlichen und fachlichen Diskussion der Inklusion von Menschen mit Handicap.

 

Die wichtigste Voraussetzung für die Integration ist ideologischer Natur. Nur mit einer entsprechenden Einstellung aller Beteiligten ist sie möglich. Denn es gibt keine Behinderung an sich, die wie ein charakteristisches Merkmal bestimmten Personen eigen ist. Erst die Gesellschaft legt bestimmte Normen und Werte fest, die Menschen stigmatisieren und damit aussondern. Somit müssen erst einmal diese Normen und Werte grundlegend gewandelt werden.

Integration in den Alltag

Oft scheitert die Integration im Alltag auch an dem barrierefreien Zugang zu Orten, die man gerne besuchen möchte: Treppen vor dem Geldautomaten, kein Fahrstuhl beim Kino etc.

Man erhält eine nach Themen kategorisierte Übersicht der Orte und erfährt auf einen Blick "wo man es als Rollstuhlfahrer leicht hat" oder auch leider nicht.

Das Schöne: Der Dienst wird interaktiv von seinen Nutzern gestaltet. Jeder kann eigene Kennzeichnungen und Orte einfügen. Eine echte Erleichterung im Alltag!

Schulische Integration

Obwohl bereits 1973 der Deutsche Bildungsrat in seiner Empfehlung "Zur pädagogischen Förderung behinderter und von Behinderung bedrohter Kinder und Jugendlicher" Leitsätze und Organisationsvorschläge zur integrativen Beschulung herausgegeben hat, haben viele Bundesländer die schulische Integration noch nicht in ihren Schulgesetzen.

Gesetzeslage zur schulischen Integration in den verschiedenen Bundesländern

Mittlerweile hat die KMK 1994 eine neue "Empfehlung zur sonderpädagogischen Förderung in den Schulen in der Bundesrepublik Deutschland" herausgegeben. An diesem Titel erkennt man bereits, daß nicht mehr nur von der Förderung in Sonderschulen ausgegangen wird, sondern in allen Schulen.

Jedoch wird in der Realität noch oft die Aussonderung der Integration vorgezogen. So schickte ein niedersächsisches Schulamt Ruth Sancken gegen den Willen ihrer Eltern auf die Sonderschule. Bei einer Verfassungsbeschwerde vorm Bundesverfassungsgericht entschied man sich wieder einmal für die Segregation.

Urteil des Bundesverfassungsgericht zur "integrativen" Beschulung vom 8.10.

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Quellen

1 Meyers Lexikonverlag 1995

2 Meyers Lexikonverlag 1995