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Zahnarztbesuch für behinderte Menschen – Tipps für eine stressfreie Sitzung

Bei vielen gehört der jährliche Zahnarztbesuch zu den lästigen, ungewollten Pflichten. Für Menschen mit Behinderung ist das Thema Zahngesundheit noch einmal schwerer zu handhaben. Zum Beispiel weil sie zur Hochrisikogruppe für Karies- und Zahnfleischerkrankungen gehören. Aber auch weil Menschen mit körperlicher oder geistiger Behinderung spezielle Bedürfnisse beim Zahnarztbesuch haben.

Das sollte bei der Wahl der Zahnarztpraxis beachtet werden

Sowohl Menschen mit körperlicher als auch mit geistiger Einschränkung sollten bei der Wahl der Zahnarztpraxis sorgfältig sein. Wichtig ist, dass das Team für die besonderen Bedürfnisse sensibilisiert ist. Der Besuch beim Zahnarzt kann für Menschen mit Behinderung mit höchst unterschiedlichen Hürden verknüpft sein. Deswegen sollte die Zahnarztpraxis räumlich und fachlich auf die Bedürfnisse von behinderten Patienten eingestellt sein. Dazu gehört etwa ein barrierefreier Zugang zu den Behandlungszimmern. Der richtige Umgang mit Menschen mit Behinderung spielt ebenso eine Rolle.

Patienten mit geistiger Behinderung oder mit großer Angst vorm Zahnarzt sind mitunter nicht sofort zur Kooperation mit dem behandelnden Arzt bereit. Dies setzt ein großes Einfühlungsvermögen des gesamten Praxisteams voraus. In jedem Fall sollte sich der Zahnarzt genügend Zeit nehmen und Geduld aufbringen. Eine barrierefreie Behandlung mit Empathie und Geduld in der Zahnarztpraxis Dr. Seidel ist selbstverständlich.

Welche Besonderheiten gibt es bei Menschen mit Behinderung?

Bei Menschen mit Beeinträchtigung ist bei der Zahn- und Mundgesundheit besonders viel Aufmerksamkeit gefragt. Karies und Zahnfleischerkrankungen treten bei ihnen besonders häufig auf. Je nach Schwere der Behinderung kann auch die Fähigkeit zur Mundhygiene eingeschränkt sein. Kaubeschwerden und gestörte Essgewohnheiten können dafür sorgen, dass die Nahrung länger im Mund verweilt. Darüber hinaus können einige Medikamente Zahnfleischprobleme begünstigen.

Zahnarztpraxen, die mit der Behandlung von Patienten mit Beeinträchtigung erfahren sind, wissen, dass dies meistens mit einem höheren Zeit- und Personalaufwand einhergeht. So kann beispielsweise eine medikamentöse Vorbehandlung erforderlich sein oder eine Behandlung in Allgemeinanästhesie und Sedation. Vor allem im Umgang mit geistig beeinträchtigten Patienten sind Einfühlungsvermögen und Fingerspitzengefühl gefragt. Häufig handelt es sich um Angstpatienten, die ein besonderes Bedürfnis einer geschützten Umgebung haben. Eine Behandlung ist erst dann möglich, wenn sich der Patient in seiner Umgebung sicher fühlt.

Individuelle Tipps zur optimalen Zahnpflege können Zähne und Zahnfleisch so lange wie möglich gesund erhalten und mit Stress und Angst verbundene Behandlungen hinauszögern.

So wird der Zahnarztbesuch möglichst stressfrei

Menschen mit Behinderung vereinbaren ihren regelmäßigen Termin beim Zahnarzt am besten möglichst frühzeitig. Bereits bei der Terminvereinbarung sollte die Praxis über die vorliegende Behinderung und deren Besonderheiten in Kenntnis gesetzt werden. Wer sich sicherer fühlt, kann zum Termin eine Person seines Vertrauens als Begleitung mitnehmen.

Bei einer geistigen Behinderung ist es wichtig, dass der Patient immer vom gleichen Team behandelt wird. Weil sie sehr personenbezogen sind, wird der Wechsel des Behandlers und seiner Helferin von Patienten mit geistiger Einschränkung meistens nicht toleriert. Eltern oder Betreuer sollten das Team der Zahnarztpraxis nach Möglichkeit auf die Besonderheiten im Umgang mit dem Patienten vorbereiten. Ebenso wie bei Angstpatienten empfiehlt es sich, zunächst einen reinen Kennenlern-Termin zu machen. Bei diesem findet keine Behandlung statt. Der Termin dient lediglich dazu, sich kennen zu lernen und Vertrauen aufzubauen.

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