Protest gegen die Bioethik-Konvention
Die sogenannte "Bioethik Konvention" (inzwischen "Biomedizin Konvention") ist ein Entwurf einer Konvention über Menschenrechte und Biomedizin des Europarates vom Juni 1996. Darin ist unter anderem folgendes vorgesehen:
- an einwilligungsunfähigen Menschen darf geforscht werden, ohne persönlichen Nutzen für sie selbst
- von einwilligungsunfähigen Menschen dürfen Gewebe oder Organe für Transplantationszwecke entnommen werden
Die Bundesregierung darf auf keinen Fall dieser Konvention zustimmen, denn es könnte früher oder später jeden treffen, bei einem Unfall oder im Alter, Säuglinge, Menschen mit geistiger Behinderung oder psychischer Erkrankung.
Schicken Sie deshalb einen Protestbrief an die
Bundesvereinigung Lebenshilfe für geistig Behinderte e.V.
Stichwort "Bioethik-Konvention"
Postfach 70 11 63
35020 Marburg
Im Vortrag von Theresia Degener erfahren Sie mehr zum Thema Bioethik: